Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staatcen. 
  
JJNr. 24— 
  
(Nr. 6341.) Privilegium wegen Ausgabe neuer, auf jeden Inhaber lautender Breslauer 
Stadt-Hbligationen im Betrage von 3,250,000 Thalern. Vom 7. Juni 
1866. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
thun kund und fügen hiermit zu wissen, was folgt: 
Nachdem von dem Magistrat zu Breslau im Einverständniß mit der 
Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen worden ist, zur Bestreitung 
außerordentlicher slädtischer Ausgaben, insonderheit zur Ausführung mehrfacher 
in Aussicht genommener großer gemeinnütziger Unternehmungen, zum Betrage 
von 3,250,000 Thalern auf jeden Inhaber lautende und mit Zinskupons ver- 
sehene neue Stadt-Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäß= 
heit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, 
welche eine Zahlungsverbindlichkeir gegen jeden Inhaber enthalten, gegenwärtiges 
Prioilegium zur Ausstellung von drei Millionen zweimalhundert funfzig Tausend 
Thalern Breslauer Stadt-Obligationen, welche nach dem anliegenden Schema, 
und zwar: 
500,000 Thaler zu 1000 Thaler, 
750,000 -ß 500 - 
1,000,000 200 
1,000,000 100 
auszufertigen, mit vier und einem halben Prozent vom Hundert jährlich, am 
1. April und 1. Okrober jeden Jahres, zu verzinsen, von Seiten der Glaubiger 
unkündbar, nach dem festgestellten, auf der Rückseite jeder Obligation abgedruckken 
Tilgungsplane in den Jahren 1867. bis 1907. einschließlich mittelst Verloosung 
oder Ankaufs der Obligationen jährlich am 1. Oktober zu amortisiren, und in 
fünf Serien, nämlich: 
n Serie I. in Höhe von 1,250,000 Thaler, 
-II. -- - - 
„„ II 500,000 
- = II 500,000 - 
- - IV. " 2- - 500,000 - 
- V. = - - 500,000 - 
unter der Einschraͤnkung zu verausgaben sind, daß die 
Jahrgang 1666. (Nr. 6341.) 39 
Ausgegeben zu Berlin den 12. Juni 1865.
	        
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