Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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1. Schema zu den Dortmunder Stadt-Obligationen. 
(Stadtwappen.) (Trockener Stadtstempel.) 
Dortmunder Stadt-Obligation 
Liirr. M . 
über 
. . ... . . .. Thaler. 
(Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherlichen Privilegiums vvoo. 
Gesetz-Samml. für 18. S. ) 
D. unterzeichnete Magistrat der Stadt Dortmund beurkundet und bekennt 
hiermit, daß der Inhaber dieses Schuldscheines der hiesigen Stadt ein Darlehn 
von ..... Thalern, schreibbe Thalern Preußisch Kurant gegeben 
hat, dessen Empfang hierdurch bescheinigt wird. 
Diese Schuldsumme bildet einen Theil des zur Bestreitung der Kosten 
mehrerer gemeinnuͤtzigen Anlagen in Gemaͤßheit des Allerhoͤchsten Privilegiums 
vom . ... aufgenommenen Darlehns von ....... .. . Thalern. 
Die Verzinsung und Rückzahlung erfolgt unter folgenden Bedingungen. 
1) Es werden 820 Obligationen, und zwar: 
unter Littr. A. 300 Apoints zu 100 Thaler, 
- := B. 300 O * 200 O7 
- -C. 220 - -500 
ausgestellt. Die Emission geschieht nach Beduͤrfniß vor und nach. 
2) Die Obligationen werden mit vier vom Hundert jaͤhrlich verzinst und 
die Zinsen in halbjaͤhrigen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, 
von eicr Kaͤmmereitkasse gegen Ruͤckgabe der ausgefertigten Zinskupons 
gezahlt. 
3) Zur Tilgung der Schuld wird alljaͤhrlich Ein und einhalb Prozent von 
dem Kapitalbetrage der emittirten Obligationen nebst den Zinsen der 
eingeloͤsten Obligationen verwendet. Der Stadt bleibt es jedoch vor- 
behalten, den Tilgungsfonds mit Genehmigung der Regierung zu 
Arnsberg zu verstärken und dadurch die Abtragung der Schuld zu 
beschleunigen. « 
(Nr. 8343. 40“ Den
	        
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