Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6348.) Privilegium wegen Emission von Prioritäts-Obligationen der Oberschlesischen 
Eisenbahngesellschaft zum Betrage von sechs Millionen Thaler. Vom 
28. Mai 1860. 
Wu Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem von Seiten der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft auf Grund 
des in der Generalversammlung ihrer Akrionaire vom 24. Februar 1866. gefaßten 
Beschlusses darauf angetragen worden ist, ihr zur Herstellung der im F. 1. des 
vierzehnten Nachtrages zum Gesellschaftsslatut ndher bezeichneten, durch Unseren 
Erlaß vom heutigen Tage genehmigten Bauerweiterungen des Gesellschafts- 
Unternehmens, sowie zur Bestreilung anderer nachgewiesener Bedürfnisse des 
letzteren, die Aufnahme einer Anleihe von sechs Millionen Thaler gegen Aus- 
stellung auf den Inhaber lautender und mit Zinskupons und Talons versehener 
Prioritäts-Obligationen zu gestatten, wollen Wir in Berücksichtigung der 
Gemeinnützigkeit des Vorhabens und in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 
17. Juni 1833. durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Geneh- 
migung zur Ausgabe der gedachten Odligationen unter nachstehenden Bedin- 
gungen ertheilen. 
S. 1. 
Die zu emittirenden Obligationen werden unter fortlaufenden Nummern 
„nach dem beigefügten Schema l. unter der Bezeichnung: Prioritäts-Obli- 
gationen der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft Littr. C., stempel- 
frei ausgefertigk. 
Dieselben zerfallen in: 
2,000 Stück zu 1,000 Rthlr. von Nr. 1. bis 2,000., zusammen 2,000,000 Rehlr. 
4,000 k 500 - 2001.4 000,000 = 
- “ê " z . * - * 
= . 6001. . 26,000,. . 2000,000 
Summa = 6,000,6000 Rihlr. 
Jeder Obligation werden Zinskupons für fünf Jahre und ein Talon 
zur Erhebung fernerer Kupons nach Ablauf von fünf Jahren nach den weiter 
beigefügten Schemas II. und III. beigegeben. 
Die Kupons, sowie der Talon werden alle fünf Jahre auf besonders 
zu erlassende Bekanntmachung erneuert. 
Auf der Rückseite der Obligationen wird das gegenwärtige Privilegium 
abgedruckt. 
- 
- 
* 
— 
g. 2. 
Die vorstehend genannten Prioritäts-Obligationen werden mit vier und 
einem halben Prozent jährlich verzinst und die Zinsen in halbjahrlichen Terminen 
am 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres in Breslau und in Berlin gezahlt. 
Zinsen von Prioritäts-HObligationen, die innerhalb vier Jahren von dem in dem 
(r. 6348.) 4. be-
	        
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