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(Nr. 6348.) Privilegium wegen Emission von Prioritäts-Obligationen der Oberschlesischen
Eisenbahngesellschaft zum Betrage von sechs Millionen Thaler. Vom
28. Mai 1860.
Wu Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von Seiten der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft auf Grund
des in der Generalversammlung ihrer Akrionaire vom 24. Februar 1866. gefaßten
Beschlusses darauf angetragen worden ist, ihr zur Herstellung der im F. 1. des
vierzehnten Nachtrages zum Gesellschaftsslatut ndher bezeichneten, durch Unseren
Erlaß vom heutigen Tage genehmigten Bauerweiterungen des Gesellschafts-
Unternehmens, sowie zur Bestreilung anderer nachgewiesener Bedürfnisse des
letzteren, die Aufnahme einer Anleihe von sechs Millionen Thaler gegen Aus-
stellung auf den Inhaber lautender und mit Zinskupons und Talons versehener
Prioritäts-Obligationen zu gestatten, wollen Wir in Berücksichtigung der
Gemeinnützigkeit des Vorhabens und in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom
17. Juni 1833. durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Geneh-
migung zur Ausgabe der gedachten Odligationen unter nachstehenden Bedin-
gungen ertheilen.
S. 1.
Die zu emittirenden Obligationen werden unter fortlaufenden Nummern
„nach dem beigefügten Schema l. unter der Bezeichnung: Prioritäts-Obli-
gationen der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft Littr. C., stempel-
frei ausgefertigk.
Dieselben zerfallen in:
2,000 Stück zu 1,000 Rthlr. von Nr. 1. bis 2,000., zusammen 2,000,000 Rehlr.
4,000 k 500 - 2001.4 000,000 =
- “ê " z . * - *
= . 6001. . 26,000,. . 2000,000
Summa = 6,000,6000 Rihlr.
Jeder Obligation werden Zinskupons für fünf Jahre und ein Talon
zur Erhebung fernerer Kupons nach Ablauf von fünf Jahren nach den weiter
beigefügten Schemas II. und III. beigegeben.
Die Kupons, sowie der Talon werden alle fünf Jahre auf besonders
zu erlassende Bekanntmachung erneuert.
Auf der Rückseite der Obligationen wird das gegenwärtige Privilegium
abgedruckt.
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g. 2.
Die vorstehend genannten Prioritäts-Obligationen werden mit vier und
einem halben Prozent jährlich verzinst und die Zinsen in halbjahrlichen Terminen
am 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres in Breslau und in Berlin gezahlt.
Zinsen von Prioritäts-HObligationen, die innerhalb vier Jahren von dem in dem
(r. 6348.) 4. be-