Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Provinz Brandenburg, Negierungsbezirk Potedam. 
Talon. 
Inhaber dieses Kalons empfängt gegen dessen Rückgebe zu der Branden-= 
burger Stadt-Obligation Seriie. über.. Thaler Kurant 
die . .te Serie Zinskupons für die Ichre 18. bis 18. bei der Stadt- 
Hauptkasse zu Brandenburg. 
Brandenburg a. d. H., den rnn . .. 18. 
Die städtische Kommission. 
Der erste Bürgermeister. Der Stadtsyndikus. Die Beauftragten der 
Stadtverordneten-Versammlung. 
N. N. N. N. J. 
Der Gemeinde-Einnehmer. 
N. 
(Die Aushaͤndigung der Kupons bleibt bis zum Nachweis der Empfangsberechtigung 
ausgesetzt, wenn der Inhaber der Obligation rechtzeitig gegen die Aushaͤndigung der Kupons 
an den Präsentanten des Talons bei der städtischen Behörde protestirt.) 
(Nr. 6350.)
	        
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