Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Schema I. 
Remscheider Stadt-Obligation 
(Trockener Stadtstempel.) Littr . (Stadtsiegel.) 
überr Thaler Kurant. 
De. Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vno. 
hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen Hiermit, daß der In- 
haber dieser Obligation die Summe odon . . .. Thaler Kurant, deren 
Emxpfang sie bescheinigen, an die Gemeinde Remscheid zu fordern hat. 
Die auf vier einhalb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 1. April 
und 1. Oktober jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der aus- 
gefertigten halbjährlichen Zinskupons gezahlt. Das Kapital wird durch Amorti- 
sation berichtigt werden, weshalb eine Kündigung von Seiten der Glädubiger 
nicht zulässig ist. 
Die näheren Bestimmungen sind in dem nachstehend abgedruckten Pri- 
vilegium enthalten. 
Remscheid, den .. ten . .. . ... . ... 18.. 
Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs-= 
Kommission. 
(Unterschrift.) (Unterschriften.) 
Eingetragen Kontrolbuch 
Foll. 
Der Gemeinde-Empfänger. 
(Unterschrift.) 
Hierzu sind die Kupons Serie ausgereicht. 
(Nr. 6354.) Schema II.
	        
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