Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6355.) Konzessions= und Bestaͤtigungs-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer 
Eisenbahn von Venlo über Wesel und Münster nach Osnabrück und einer 
Zweigbahn von Haltern nach Essen beziehungsweise Gelsenkirchen, von 
Seiten der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft, sowie einen Nachtrag 
zum Statut der letzteren. Vom 28. Mai 1866. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc. 
Nachdem die Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft in der Generalversamm- 
lung ihrer Aktionaire vom 30. Juni 1865. die Uebernahme des Baues und 
Bekriebes einer Eisenbahn von Venlo über Wesel und Münslter nach Osnabrück 
und einer Zweigbahn von Haltern nach Essen, beziehungsweise Gelsenkirchen 
beschlossen hat, und demzufolge von ihrer durch sie hierzu bevollmächtigten 
Direktion der anliegende Nachtrag zu ihrem Statute aufgeslellt worden ist, 
wollen Wir der genannten Gesellschaft zum Baue und Betriebe der vorbezeich- 
neten Eisenbahn nebst Zweigbahn hierdurch die landesherrliche Konzession erkheilen 
und den Statutnachtrag in allen Punkten bestatigen. — Zugleich bestimmen 
Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unterneh gen vom 3. No- 
vember 1838. ergangenen Vorschriften, betreffend das Expropriationsrecht und 
das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke, auf die in 
Rede stehenden Unternehmungen, soweit solche im diesseitigen Staatsgebiete zur 
Ausführung kommen, Anwendung finden sollen. 
Die gegenwartige Urkunde ist nebst dem Statutnachtrage durch die Gesetz- 
Sammlung zu verbffentlichen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kbniglichen Inssegel. 
Gegeben Berlin, den 28. Mai 1866. 
(L. 8S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe. 
Jaohrgang 1866. (Nr. 6355.) 46 Na ch -
	        
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