Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6369.) Privilegium wegen Ausgabe von Einer Million Thaler auf den Inhaber 
lautender vier und einhalbprozentiger Prioritäts-Obligationen der Wilhelms- 
bahn-Gesellschaft. Vom 23. Juni 1866. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #c. 
Nachdem von Seiten der unterm 10. Mai 1844. landesherrlich bestatigten 
Wilhelmsbahn-Gesellschaft, vertreten durch deren Direktion und Verwaltungsrath, 
auf Grund des F. 13. des Betriebsüberlassungs-Vertrages vom 4. Mai 1857. 
darauf angetragen worden ist, Behufs Abwickelung schwebender Verbindlichkeiten 
und um die Mittel zu weiterer Ausrüstung der Bahn zu gewinnen, die Aufnahme 
eines Darlehns von 
Einer Million Thaler 
gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit JZinsscheinen versehener 
Prioritäts-Obligationen zu gesiatten, wollen Wir in Berüucksichtigung der 
Gemeinnützigkeit des Unternehmens und in Gemäßheit des Gesetzes vom 
17. Juni 1833. durch gegenwärtiges Prioilegium die Emission gedachter 
Obligationen unter nachslehenden Bedingungen genehmigen. 
K. 1. 
Der Bedarf von 1,000,000 Rthlr. wird durch Kreirung von 4 prozentigen 
Prioritäts-Obligationen aufgebracht. 
Von den zu emittirenden Obligationen werden 
1000 Stück à 500 Rthlr. mit 500,000 Rehlr. 
1500 = à 20 300,000 
2000 = à 100 200,000 = 
sind = 1,000,000 Rithrr. 
„nach dem sub A. beigefügten Schema auf weißem Papier mit schwarzem 
Druck in fortlaufender Nummernfolge siempelfrei ausgefertigt. 
Jeder Obligation werden Zinskupons auf zehn Jahre und ein Talon 
zur Erhebung fernerer Kupons nach dem beiliegenden Schema B. und C. auf 
weißem Papier mit schwarzem Druck beigegeben, und Kupons und Talon alle 
zehn Jahre zufolge besonderer Bekanmmäckung erneuert. 
Die Prioritäts-Obligationen sowohl als die Kupons und Talons werden 
durch zwei Mitglieder der Direktion, sowie durch den Hauptrendanten der 
Gesellschaft unterzeichnet. 
Auf der Rückseite der Obligationen wird das Privilegium abgedruckt. 
K. 2. 
Die Zinsen der Prioritäts-Obligationen werden in halbjährigen Raten 
postnumerando in der Zeit vom 2. bis 31. Januar und vom 1. bis 31. Juli 
(Tr. 6369.) 557 jeden
	        
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