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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
— Nr. 34. —
(Tr. 6372.) Allerhöchster Erlaß vom 28. Mai 1866., betreffend die Abaͤnderung der Be-
stimmungen über die Ressortverhältnisse der Staatsdruckerei.
U# Abänderung der Bestimmungen des Erlasses vom 3. Mai 1852., be-
treffend die Ressortverhältnisse der Staatsdruckerei (Gesetz-Samml. S. 288.),
verordne Ich auf den Bericht des Staatsministeriums vom 26. d. Mts., was
folgt: Die Staatsdruckerei wird fortan der oberen Leitung des Finanzministers
unmittelbar untergeordnet. Gemäß den Anordnungen desselben wird die Ver-
waltung der Anstalt durch eine Oirektion geführt, welche aus einem von Mir
ernannten Direktor, einem Stellvertreter des Direktors und dem erforderlichen
Subalternpersonal bestehen soll. Bestellungen zur Ausführung von Arbeiten
durch die Staatsdruckerei sind an die ODrektion zu richten. Der Finanzminister
ist mit der Ausführung dieses Erlasses beauftragt.
Berlin, den 28. Mai 1866.
Wilhelm.
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. v. Bodelschwingh. v. Roon.
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow.
Gr. zu Eulenburg.
An das Staatsministerium.
Jahrgang 1866. (Nr. 6372—6373. 57 (Nr. 6373.)
Ausgegeben zu Berlin den 16. Juli 1866.