Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Schema. 
Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Merseburg. 
Talon 
zur 
Obligation der Sozietät zur Regulirung der Unstrut von Bretleben 
bis Nebra 
II. Emission 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
vorbezeichneten Obligation die ..# Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. 
bis 18. bei der Sozietätskasse in Artern, sofern dagegen Seitens des als 
selchen legttimirten Inhabers der Obligation kein Widerspruch erhoben ist. 
rtern, den . .ten ... .... .. .. 18.. 
Der Vorstand der Sozietät zur Regulirung der Unstrut von 
Bretleben bis Nebra. 
(Faksimile der Unterschrift dreier Mitglieder.) 
  
(Nr. 6374.) Allerhoͤchster Erlaß vom 11. Juni 1866., betreffend die Genehmigung des Re- 
glements fuͤr den zur Unterstuͤtzung der emeritirten evangelischen Geistlichen 
der Provinz Posen zu bildenden Fonds. 
J## Ich das zurückfolgende, von Ihnen im Einverständniß mit dem Evan- 
gelischen Ober-Kirchenrath unter dem 28. v. M. vorgelegte Reglement für den 
zur Unterstützung der emeritirten evangelischen Geistlichen der Provinz Posen 
zu bildenden Fonds, welcher demnächst zu einem von dem Konsistorium zu 
Posen baldmöglichst zu bestimmenden Termin in Wirksamkeit treten soll, ge- 
nehmige, verleihe Ich dem Fonds zugleich die Rechte einer juristischen Person. 
Dieser Mein Erlaß und das Reglement sind in die Gesetz-Sammlung 
aufzunehmen. 
Berlin, den 11. Juni 1806. 
Wilhelm. 
v. Mühler. 
An den Minister der geisilichen 2c. Angelegenheiten.
	        
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