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ist, sich noch im Genusse des Emeritengehalts befindet und die Quittung eigen-
haͤndig unterschrieben hat.
S. 12.
Der Verlust des Emeritengehalts zieht auch den Verlust des Zuschusses
nach sich. Sollte ein Emeritus in einem oͤffentlichen Amte wieder angestellt
werden, so verbleibt ihm der Zuschuß nur insoweit, als das Einkommen der
neuen Stelle mit dem Emeritengehalte und dem Zuschusse zusammengenommen
sein fruͤheres bei der Emeritirung zu Grunde gelegtes Diensteinkommen nicht
übersteigt.
K. 13.
Wenn ein Emeritus seinen Aufenthaltsort im Auslande wählt, so muß
die Genehmigung zur Verabfolgung des Zuschusses dorthin bei dem Königlichen
Konsistorium nachgesucht werden.
g. 14.
Die Einnahmen des Fonds sind:
a) die jaͤhrlichen Beitraͤge der Geistlichen,
b) die Zinsen der aus den nicht verwendeten Einnahmen aufgesammelten
Kapitalien,
c) der Ertrag von Erbschaften, Schenkungen, Vermaͤchtnissen und sonstigen
Zuwendungen.
g. 15.
Die jaͤhrlichen Beitraͤge der Geistlichen betragen Ein Prozent des
Diensteinkommens.
Betraͤge des Diensteinkommens unter 50 Thaler werden nicht gerechnet.
Demgemaͤß sind beispielsweise von einem Diensteinkommen von 500 — 549 Thaler
jahrlich 5 Thaler, von einem Diensteinkommen von 550 — 599 Thaler jaͤhrlich
54 Thaler zu entrichten.
Die Beiträge werden vierteljährlich praenumerando am 1. Juli,
1. Oktober, am 2. Januar und 1. April gezahlt. Sie sind von den Geistlichen
auf ihre Kosten an den Superintendenten, oder an einen für dieses Geschäft
von dem Konsistorium besonders zu bezeichnenden Synodalempfänger einzuzahlen
und von diesem im Ersten Monat jeden Quartals an die Kasse abzuführen.
H das erste Jahr nach Errichtung des Fonds werden die Beiträge des ganzen
ahres bei Eröffnung der Anstalt praenumerando gezahlt.
S. 16.
Die Beiträge der Geistlichen werden von dem Konsistorium auf Grund
der bei demselben befindlichen Nachrichten über die Einnahmen der Stellen,
nöthigenfalls nach einer billigen Schätzung, festgesetzt und wird darnach eine
Generalmatrikel gefertigt. Aus dieser Generalmakrikel werden für die x-
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