Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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d) an die Stelle der im F. 7. jener Verordnung erwähnten sechs Zins- 
zahlungstermine sollen vier, an die Stelle des im F. 8. erwähnten 
achten Zahlungstermins soll der fünfte treten. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortifirt werden. ODoch soll 
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen 
Verj 
durck 
dart 
bis 
jaͤhrungsfrist bei uns anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinskupons 
) Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise 
hut, nach Ablauf der Verjaͤhrungsfrist der Betrag der angemeldeten und 
dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung ausgezahlt werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjaͤhrige Zinskupons aus- 
  
gegeben; die ferneren Zinskupons werden für fünfjährige Perioden ausgegeben 
werden. Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kämmerei- 
Kasse zu Nordhausen gegen Ablieferung des der alteren Zinskupons-Serie bei- 
gedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der 
neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren 
Vor 
zeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die 
Stadtgemeinde Nordhausen mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft. 
Zu Urkund dessen haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. 
Nordhausen, den nrrnnn 18. 
Eingetragen Fol. .. Hierzu sind Kupons 
ausgereicht. 
Der Stadtkaämmerer. 
(Nr. 6375.) Pro-
	        
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