Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

— 430 — 
Schema für die Obligationen. 
(Stadtwappen.) 
Obligation 
II. Emission 
der Stadt Frankfurt d. d. O. 
  
über Thaler. 
(I. 
Serie I. .. . . . . . . . 
III. 
Ausgefertigt in Gemaßhen des landesherrlichen Wiyilegiums vom . . ...... . ... 
Gesetz-Sammlung 18.. Seite.. 
Wi Magistrat der Stadt Frankfurt a. d. O. urkunden und bekennen hier- 
durch, daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von Thalern Ku- 
rant, deren Empfang wir bescheinigen, als einen Theil der auf Grund des 
Allerhöchsten Privilegiums vom .. . . . .. . . . .. aufgenommenen Anleihe von 
200,000 Thalern von der Stadt Frankfurt a. d. O. zu fordern hat. 
Die auf vier einhalb Prozent jahrlich festgesetzten SZinsen sind am 
1. April und am 1. Okkober jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rück- 
gabe der ausgefertigten halbjährigen Zinskupons gezahlt. 
Das Kapikal wird durch Ausloosung mit jährlich einem halben Prozent 
bis zum Jahre 1882., von diesem Jahre einschließlich an aber mit jährlich 
mindestens Einem und einem halben Prozent des Gesammt-Anleihebetrages, 
wozu vom Beginn der Tilgung ab die von den ausgeloosten Obligationen ge- 
sparten Zinsen hinzutreten, binnen längstens 41 Jahren amunti dm werden, wo- 
gegen eine Kündigung von Seiten der Gläubiger nicht zulässig 
Die näheren Beingungen sind in dem nachstehend 10 Ar ae Aller- 
höchsten Privilegium oono enthalten. 
Frankfurt a. d. O., den . .ten .... .. .. . . .. 18. 
Der Magistrat. 
(Unterschrift des Dirigenten.) (Unterschrift noch eines Magistratsmitgliedes.) 
Amtstitel. Amtstitel. 
(Der Gemeinde-Einnehmer.) 
Unterschrift. 
Beigefügt sind die Kupons Serie I. Nr. 1. bis 10. nebst Talon. Die folgenden Serien 
Jinskupons werden gegen Einlieferung der Talons bei der Gemeindekasse verabreicht. 
Schema
	        
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