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bei der Kreis= Kommunalkasse in Gerdauen, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei-
bung sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine
zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale
abgezogen.
Die gekündigten Kapicalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren,
vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab gerechnet, nicht erhobenen
Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts = Ordnung
Theil I. Titel 51. S. 120. sequ. bei dem Kbniglichen Kreisgerichte zu Wehlau.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen
Verjährungsfrisi bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub-
hafter Weise darkhut, nach Ablauf der Verjährungefrist der Betrag der an-
gemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung
ausgezahlt werden. «
MitdiesekSchuldverschkeibungsind..... halbjaͤhrige Zinskupons bis
zum Schlusse des Jahres 1870. ausgegeben. Fuͤr die weitere Zeit werden
Zinskupons auf fuͤnfjaͤhrige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Gerdauen gegen Ablieferung des der dlteren Zinskupons-
Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus-
händigung der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung,
sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ertheilt.
Gerdauen, den .. tin .... . .. . ... 18.
Die ständische Kommission für den Chausseebau im
Gerdauer Kreise.
Pro-