— 460 —
(Nr. 6387.) Allerhoͤchster Erlaß vom 2. Juni 1866., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee
von Roszki über Pustkowie Witek und Vorwerk Josefowo, im Kreise Kro-
toschin, nach Raszkow, im Kreise Adelnau, Regierungsbezirk Posen, an den
Kreis Krotoschin. «
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-
Chaussee von Roszki uͤber Pustkowie Witek und Vorwerk Josefowo, im Kreise
Krotoschin, nach Raszkow, im Kreise Adelnau, Regierungsbezirk Posen, genehmigt
habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Krotoschin das Expropriationsrecht fuͤr
die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstuͤcke, imgleichen das Recht zur Ent-
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der fuͤr
die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich
will Ich dem gedachten Kreise Kutgen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen
Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den
Bestimmungen des für die Staars-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be-
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
wie diese Bestimmungen auf den Staaks-Chausseen von Ihnen angewandt werden,
hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fe-
bruar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf
die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 2. Juni 1866.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).