Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

Schema l. 
(Trockener Stadtstempel.) (Stadtsiegel.) 
Obligation der Stadt Lennep 
n 
über 
Zweihundert Thaler. 
Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchsle Privilegiim vom 
hierzu ausdrücklich ermächtigt, bekunden und bekennen hiermit, daß der Inhaber 
dieser Obligation die Summe von Zweihundert Thaler Kurant, deren Empfang 
sie bescheinigen, an die Stadt Lennep zu fordern hat. 
Die auf vier einhalb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 1. April 
und 1. Oktober jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der aus- 
gefertigten halbjahrigen Zinskupons ge)zahlé. 
Das Kapital wird durch Amortisation getilgt. werden, weshalb eine 
Kündigung von Seiten des Glaubigers nicht zulässig ist. 
Die näheren Bestimmungen sind in dem nachstehend abgedruckten Pri- 
vilegium enthalten. 
Lennep, den 1 H 18. 
Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs- 
Kommission. 
(Unterschrift.) (Unterschriften.) 
Eingetragen Kontrolbuch kol. As .. ... Hierzu sind die Kupons Serie Nr. 1. bis 10. 
nebst Talon ausgereicht. 
Der Gemeinde--Empfaͤnger. 
(Unterschrift.) 
Privilegium wegen Emission auf den Inhaber lautender Obligationen der 
Stadt Lennep im Hetrage von 150,000 Thalern. 
(Folgt der Abdruck des Privilegiums.) 
J #ang 1866. (Nr. 6240.) 3 Schema II.
	        
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