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(Nr. 6395.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der Erhöhung des
Grundkapitals der Aktiengesellschaft „Flora“ in Cöln. Vom 4. August
1866.
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 14. Juli
d. J. den von der Generalversammlung der Aktiengesellschaft „Flora“ in
Cöln am 1. Mai 1866. beschlossenen, in der notariellen Verhandlung von dem-
selben Tage verlautbarten zweiten Nachtrag zu ihrem, durch den Allerhöchsten
Erlaß vom 13. April 1863. genehmigten Statute, durch welchen ihr Grund-
kapital auf 200,000 Thaler erhöhr wird, zu genehmigen geruht.
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Sakunnserrege wird durch das
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cöln bekannt gemacht werden.
Berlin, den 4. August 1866.
Der Minister für Der Minister der Der Minister für
Handel, Gewerbe geistlichen, Unter= die landwirthschaft-
und öffentliche richts= und Medi= lichen Angelegen-
Arbeiten. zinal-Angelegenheiten. heiten.
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. v. Selchow.
(Nr. 6395.) Allerhöchster Erlatz vom 8. August 1866., betreffend die Genehmigung des
Revidirten Statuts der Königsberger Privatbank.
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A. Ihren Bericht vom 24. Juli d. J. will Ich das von der Aktien-=
Gesellschaft der Königsberger Privatbank, unter Aufhebung des unterm 13. Okto-
ber 1856. genehmigten Statuts (Gesetz-Samml. von 1850. S. 881. ff.) und des
unterm 30. Juni 1858. genehmigten Statutlnachtrages (Gesetz-Samml. von 1858.
S. 405. 409.), angenommene Revidirte Statut, wie solches mit Ermächtigung
der Gesellschaft von dem Verwaltungsrathe derselben unterm 2. Juli 1866. voll-
Zogen und in der anliegenden notariellen Urkunde vom 5. Juli 1866. enthalten
ist, hierdurch genehmigen und zugleich der Königsberger Privarbank die bei ihrer
Errichtung auf Grund des Gesetzes vom 17. Juni 1833. (Gesetz-Samml. S. 75.)
ertheilte Ermächrigung zur Ausstellung von Noten bis zu dem Betrage von
Einer Million Thaler auch für die fernere fünfzehnjährige Dauer ihres Be-
stehens unter den im Revidirten Statut festgesetzten Bedingungen ertheilen.
Dieser Mein Erlaß ist nebst dem Reoidirten Statut durch die Gesetz-
Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 8. August 1866.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe.
An den Finanzminister, den Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten und den Justizminister.