Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Königsberger Privat- Bank. 
Anweisung zum Empfange der zweiten Serie der Dividendenscheine 
zur Aktie 1% 
Inhaber empfängt . gegen diese Anweisung nach F. 5. 
des Statuts am Sitze der Gesellschaft die zweite Serie der Dividendenscheine 
zur vorbezeichneten Aktie. 
Gehr diese Anweisung verloren, so findet das im F. 8. des Statuts vor- 
geschriebene Verfahren Anwendung. 
Königsberg, den 11e 18. 
Königsberger Privat-Bank. 
Der Aufsichtsrath. 
Dividendenschein zu der Aktie 6#... 
der 
füönigsberger Privat-Lank. 
Inhaber dieses Scheines empfängt an der Kasse der Königsberger Privat- 
Bank oder nach seiner Wahl an den durch Beschluß des Aufsichtsrathes näher 
zu bestimmenden Orten die für das Jahr 18. festzustellende Dividende. 
Geht dieser Dividendenschein verloren, so findet das im §F. 8. des Statuts 
vorgeschriebene Verfahren Anwendung. 
Königsberg, den tnanan 18. 
Königsberger Privat-Bank. 
Der Aufsichtsrath. 
(Stempel.) 
Der Rendant. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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