Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht rechtzeitig zur Realisation ein- 
ehen, werden während der nächsten 10 Jahre vom Direktorium der Magdeburg- 
Kehen-Halle-Leippiger Eisenbahngesellschaft alljährlich einmal öffentlich auf- 
gerufen; gehen sie dessenungeachtet nicht spatestens binnen Jahresfrist nach dem 
letzten öffentlichen Aufrufe zur Realisation ein, so sind sie werthlos, was als- 
dann vom Direktorium durch einmalige Insertion in die zur Publikation vor- 
geschriebenen Blätter bekannt zu machen ist. 
Die Eisendahngesellschaft hat wegen solcher Obligationen keinerlei Ver- 
pyflichtung mehr, jedoch kann sie deren gängliche oder theilweise Bezahlung ver- 
minnn eines Beschlusses der Generalversammlung aus Buucgkeltsrücssren 
gewähren. 
* 
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch die 
Magdeburgische Zeitung, den Preußischen Staatsanzeiger, die Berliner Börsen- 
zeitung und die Leipziger Zeitung. 
S. 11. 
Die Inhaber der Prioritäts-Obligationen sind zwar gegen Vorzeigung 
derselben befugt, den Generalversammlungen beizuwohnen, aber nicht berechtigt, 
zu stimmen oder zu wählen. 
F. 12. 
Die Ausreichung der Kupons erfolgt an den Präsentanten des Talons, 
sofern nicht von dem sich als solchen legitimirenden Inhaber der Obligation 
vorher bei dem Direktorium der Gesellschaft schriftlicher Widerspruch erhoben 
worden ist. Im Falle solchen Widerspruchs werden die Kupons zum Depo- 
sitorium des Stadr= und Kreisgerichts zu Magdeburg gebracht und die strei- 
tenden Interessenten zur Entscheidung über den unter ihnen streitigen Anspruch 
auf den Rechtsweg verwiesen. 
13. 
Die Mortifizirung angeblich verloren gegangener oder vernichteter Zins- 
kupons findet nicht statt, dagegen be glich verlorener, vernichteter oder ab- 
handen gekommener Obligationen und Talons das in den §#.. 20. und 21. des 
unterm 13. November 1837. Allerhöchst bestaätigten Gesellschaftsstatuts (Gesetz- 
Samml. für 1851. S. 726. ff.) vorgeschriebene Verfahren Anwendung. 
Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige Privilegium Allerhöchst- 
eigenhändig vollzogen und unter Unserem Käagüchen Insiegel ausfertigen lassen, 
Jahrgang 1866. (Nr. 6400.) 76 ohne
	        
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