Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

— 546 — 
B. 
Zins-Kupon W— .. Serie. 
Prioritäts-Obligation 
Inhaber dieses Kupons erhaͤlt gegen dessen Ruͤckgabe am . . ten ....... 
........ aus der Kasse der Magdeburg-Cöthen-Halle- bLeipziger Eisenbahn= 
gesellschaft zwei Thaler fünfzehn Silbergroschen Preubisch Kurant ausgezahlt. 
Magdeburg, den . . tten ........ .... ... 18. 
Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft. 
N. N. N. JN. 
(L. S.) Direktoren. 
C. 
Talomn 
zu der 
mit fünf Prozent verzinslichen Prioritäts-Obligation 
der 
Magdeburg-Cöthen-Halle- Leipziger Eisenbahn= 
Gesellschaft - 
  
   
Der Praͤsentant dieses Talons .- ; - 
erhaͤlt gegen Ablieferung desselben, ohne weitere „ Prüfung sener Kegirinatio, 
die für die vorstehend bezeichnete riorikäts= Obligation neu auszufertigenden 
Kupons für die fünf Jahre bis . . . .. „sofern dagegen Seitens des 
als solchen legitimirten Inhabers der Obligation bei dem Gesellschaftsdirektorium 
vorher kein schriftlicher Widerspruch eingegangen ist. 
Magdeburg, den n . .. 18. 
Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft. 
N. N. N. N. 
(L. S.) Direktoren. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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