Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6402.) Allerhöchster Erlaß vom 8. August 1866., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte an den Grafen zu Stolberg-Roßla für den Bau und 
die Unterhaltung der Chaussee von Roßla über Agnesdorf und Schwieder- 
schwende bis zur Stolberg-Harzgeroder Straße, im Regierungsbezirk 
Merseburg. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Grafen 
zu Stolberg-Roßla im Regierungsbezirk Merseburg ausgeführten Bau einer 
Chaussee von Schwiederschwende bis zur Stolberg-Harzgeroder Straße, sowie 
die Verlegung der Roßla-Schwiederschwender Chaussee von dem Nummerstein 
48— 10° ab bis zum Anschluß an die erstgenannte Chaussee bei Schwiederschwende 
genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch demselben das Expropriationsrecht für 
die zur Vollendung der Chaussee von Roßla über Agnesdorf und Schwieder- 
schwende bis zur Stolberg-Harzgeroder Straße etwa noch erforderlichen Grund- 
stücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs- 
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, 
in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Jch dem Grafen zu Stolberg-Roßla 
gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das 
Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die 
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in 
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen 
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf 
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch 
sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be- 
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur 
Anwendung kommen. 
Der gegemwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 8. August 1866. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und offentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 6403.)
	        
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