Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

— 677 — 
(Trockener Stempel.) 
Regierungebezirk Cöln, Nheinprovinz. 
Rheinbacher Stadt-Obligation 
über 
Thaler Kurant. 
Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhoͤchste Privilegium vom .. ten ..... 
..... hierzu ausdruͤcklich ermaͤchtigt, beurkunden und bekennen hiermit, daß der 
Inhaber dieser Obligation die Summe von . . ... . . . .. Thalern Kurant, 
deren Empfang sie bescheinigen, als Darlehn von der Stadtgemeinde Rheinbach 
zu fordern hat. 
Die auf vier und einhalb Prozent jaͤhrlich festgesetzten Zinsen sind am 
30. Juni und 31. Dezenbber jeden Jahres fällig und werden gegen Rückgabe 
der ausgegebenen Zinskupons gemäß F. 1. des Privilegiums gezahlt. 
Die Reihenfolge, in welcher die Obligationen zur Tilgung gelangen, wird 
much das Loos bestenm, eine Kündigung Seitens des Glässhgers ist nicht 
zuldssig. 
Die näheren Bedingungen sind in dem umstehend abgedruckten Privi- 
legium enthalten. 
Rheinbach, am . . ten.......... ... 18. 
Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs- 
N. N. Kommission. 
N. N. J. 
Die Stadtkasse Rheinbach. 
N. N. 
(Nr. 6411.) Trockener
	        
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