Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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erkennen. Denn sollen die Fruͤchte des schweren Kampfes und der blutigen 
Siege fuͤr Deutschland nicht verloren sein, so gebietet es ebenso die Pflicht der 
Selbsterhaltung, als die Sorge fuͤr die Foͤrderung der nationalen Interessen, 
Hannover mit Preußen fest und dauernd zu vereinigen. Und — wie schon 
Mein in Gott ruhender Herr Vater es ausgesprochen — nur Deutschland hat 
gewonnen, was Preußen erworben. 
Dieses werdet Ihr mit Ernst erwagen und so vertraue Ich Eurem 
deutschen und redlichen Sinn, daß Ihr Mir Eme Treue eben so aufrichtig ge- 
loben werdet, wie Ich zu Meinem Volke Euch aufnehme. 
Euren Gewerben, Eurem Handel und Eurer Schiffahrt eröffnen sich 
durch die Vereinigung mit Meinen Staaten reichere Quellen. Meine Vorforge 
wird Eurem Fleiße wirksam entgegenkommen. 
Eine gleiche Vertheilung der Staakslasten, eine zweckgemäße energische 
Verwaltung, sorgsam erwogene Gesetze, eine gerechte und pünktliche Justizpflege, 
kurz alle die Garantien, welche Preußen zu Dem gemacht, als was es sich 
jetzt in harter Probe bewährt hat, werden Euch fortan gemeinsame Güter sein. 
Eure kriegstüchtige Jugend wird sich ihren Brüdern in Meinen anderen 
Staaten zum Schutze des Vaterlandes treu anschließen, und mit Freude wird 
die Preußische Armee die tapfern Hannoveraner empfangen, denen in den Jahr- 
büchern deurschen Ruhmes nunmehr ein neues grôßeres Blatt erbffnet ist. 
Die Diener der Kirchen werden auch fernerhin die Bewahrer des väter- 
lichen Glaubens sein. 
Euren Lehranstalten, den vielja4hrigen Pflegerinnen deutscher Kunst und 
Wissenschaft, werde Ich Meine besondere Aufmerksamkeit widmen, und wenn 
der Preußische Thron, je länger desto mehr, als der Hort der Freiheit und 
Selbstsländigkeit des Deuschen Vaterlandes erkannt und gewürdigt wird, dann 
wird auch Euer Name unter denen seiner besten Söhne verzeichner werden, dann 
werdet auch Ihr den Augenblick segnen, der Euch mit einem größeren Vater- 
lande vereinigt hat. 
Das walte Gott! 
Schloß Babelsberg, den 3. Oktober 1866. 
Wilhelm. 
  
(Nr. 6419—6420.) 83 (Nr. 6420.)
	        
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