Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

— 29 — 
Provinz Preußen, KRegierungsbezirk Danzig. 
Zins-Kupon (I. Serie) 
zu der 
Kreis-Obligation des Danziger Landkreises 
uͤber .. . . . Thaler zu fuͤnf Prozent Zinsen 
über . .. Thaler . . . . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons enzfangt gegen dessen Ruͤckgabe 
in der Zeit vm. n bi. resp. vom 
en biss * spaͤterhin die Zinsen der vor- 
benannten Kreis:= Obligation für das Haljahr vonrnrnr 
.. .. . .. .. .. ... mit (in Buchstaben) .. . .. Thalern .. . .. Silbergroschen bei 
der Kreis-Kommunalkasse zu Danzig. 
Danzig, den rnn . .. 18. 
Die ständische Kreis-Kommission für die Chausseebauten im 
Danziger Landkreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betressenden 
Kalenderjahres ab gerechnet, erhoben wird. 
(#r. 6247.) Pro-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.