Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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A. 
Provinz Schlesien, Negierungsbezirk TLiegniv. 
Obligation 
(me 
des Aufhalt-Glauchower Deichverbandes 
Litlir. „—— 
über Thaler Preußisch Kurant. 
A-b Grund des durch das Allerhöchste Privilegium dor. 
bestätigten Deichamtsbeschlusses vom 1. Mai 1866. wegen Aufnabme einer 
Schuld von 160,000 Thalern zur Ausführung der Deich= und Entwässerungs= 
Anlagen des Aufhalt-Glauchower Deichverbandes bekennt sich das unterzeichnete 
Deichamt Namens des genannten Verbandes durch diese, für jeden Inhaber 
gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von 
. .. Thalern Preußisch Kurant, welche fuͤr den Verband kontrahirt 
worden und mit vier und einem halben Prozent jaͤhrlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 100,000 Thalern geschiehr nach 
Vollendung der Bauten, spatestens aber vom 1. Januar 1871. ab, allmälig 
innerhalb eines Zeitraums von neun und dreißig Jahren aus einem zu diesem 
Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich, unter 
Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe 
des genehmigten Tilgungsplans. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird, wenn 
solche nicht durch Ankauf unter dem Nennwerthe erfolgen kann, durch das Loos 
bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1871. ab im Monat Juni jeden 
Jahres und die Auszahlung des Kapitals und der Zinsen wird dann in dem 
Zinstermine am 2. Januar des folgenden Jahres geleistet. Der Verband be- 
hält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen 
zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu 
kündigen. 
Die ausgeloosten, sowie die Rekündigten Schuldverschreibungen werden 
unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, 
an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Oie 
Bekanntmachung erfolgt sechs, drei und Einen Monat vor dem Jahlungstermine 
in dem Amtsblakte der Königlichen Nierung zu Liegnitz, im Preußischen 
Staatsanzeiger, in den Kreisblättern des Grünberger, Freistadter und S 
wie-
	        
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