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A.
Provinz Schlesien, Negierungsbezirk TLiegniv.
Obligation
(me
des Aufhalt-Glauchower Deichverbandes
Litlir. „——
über Thaler Preußisch Kurant.
A-b Grund des durch das Allerhöchste Privilegium dor.
bestätigten Deichamtsbeschlusses vom 1. Mai 1866. wegen Aufnabme einer
Schuld von 160,000 Thalern zur Ausführung der Deich= und Entwässerungs=
Anlagen des Aufhalt-Glauchower Deichverbandes bekennt sich das unterzeichnete
Deichamt Namens des genannten Verbandes durch diese, für jeden Inhaber
gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von
. .. Thalern Preußisch Kurant, welche fuͤr den Verband kontrahirt
worden und mit vier und einem halben Prozent jaͤhrlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 100,000 Thalern geschiehr nach
Vollendung der Bauten, spatestens aber vom 1. Januar 1871. ab, allmälig
innerhalb eines Zeitraums von neun und dreißig Jahren aus einem zu diesem
Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich, unter
Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe
des genehmigten Tilgungsplans.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird, wenn
solche nicht durch Ankauf unter dem Nennwerthe erfolgen kann, durch das Loos
bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1871. ab im Monat Juni jeden
Jahres und die Auszahlung des Kapitals und der Zinsen wird dann in dem
Zinstermine am 2. Januar des folgenden Jahres geleistet. Der Verband be-
hält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen
zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu
kündigen.
Die ausgeloosten, sowie die Rekündigten Schuldverschreibungen werden
unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins,
an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Oie
Bekanntmachung erfolgt sechs, drei und Einen Monat vor dem Jahlungstermine
in dem Amtsblakte der Königlichen Nierung zu Liegnitz, im Preußischen
Staatsanzeiger, in den Kreisblättern des Grünberger, Freistadter und S
wie-