— 654 —
(Xr. 6443.) Allerhöchster Erlaß vom 1. Oktober 1866., betreffend die Abänderung des
Statuts des Soldiner Entwässerungsverbandes vom 13. Oktober 1856.,
insbesondere die Senkung des Haussees zwischen Adamsdorfund Giesenbrügge.
A. den Antrag des Vorstandes des Soldiner Entwässerungsverbandes und
auf Grund des Gesetzes vom 11. Mai 1853. (Gesetz-Samml. vom Jahre 18533.
S. 182.), sowie des Statuts vom 13. Okrober 1856. F. 31. (Gesetz-Samml.
vom Jahre 1856. S. 945.) bestimme Ich — nach Anhörung der speziell be-
theiligten Grundbesitzer — daß die Senkung des Haussees zwischen Adamsdorf
und Giesenbrügge, welche abweichend von dem im Statut vom 13. Oktober
1856. F. 2. feslgestellten Meliorationsplane des Wasserbau-Inspektors Beuck
vom Jahre 1855. bisher nicht vollständig ausgeführt worden, indem eine ge-
ringere Senkung des Sees von den Interessenten im Jahre 1858. verabredet
und von dem Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten auf
Grund des F. 2. des Statuts unter dem 2. September 1858. genehmigt ist —
jetzt, nachdem diese geringere Senkung als dem Landeskultur-Interesse nicht ge-
nügend erkannt worden, dem ursprünglichen Beuckschen Plane vom Jahre 1855.
gemäß durchgeführt wird, mit der Maaßgabe, daß die Sohle des Abzugsgrabens
aus dem genannten Haussee um acht Zoll höher liegen soll. als im Jahre 1855.
projektirt wurde. In Betreff der Grundstücke, welche durch die tiefere Senkung
des Haussees Vortheil erlangen, ist ein neues Beitragskataster zu entwerfen und
dasselbe in dem F. d. des Statuts vom 13. Orroßer 1856. vorgeschriebenen
Verfahren zur Feststellung zu bringen.
Diese Order ist durch die Gesetz-Sammlung zu verbffentlichen.
Schloß Babelsberg, den 1. Oktober 1806.
Wilhelm.
Gr. zur Lippe. v. Selchow.
An den Justizminister und den Minister für die
landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckere
(R. v. Decker).