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(Nr. 6450.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Neidenburger Kreises im Betrage von 60,000 Thalern. Vom 1. Oktober
1860.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc.
Nachdem von den Kreisständen des Neidenburger Kreises auf dem Kreis-
tage vom 21. Juli 1866. beschlossen worden, die zur Vollendung der vom Kreise
unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmitel im Wege einer Anleihe
Ju beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem
wecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der
Gldubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von
60,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der
Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemaßheit
des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen
zum Betrage von 60,000 Thalern, in Buchstaben: sechszig tausend Thalern,
welche in folgenden Apoints:
35,000 Thaler à 500 Thaler,
à 100
1 5,000 * a vb°
8,000 à 50 =
2,1000 5 à 25 =
= 60,000 Thaler,
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden
Folgeordnung jährlich vom Jahre 1867. ab mit wenigstens jährlich Einem
Prozent des gesammten Kapirals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten
Schuldraten zu amortisiren sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes-
herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder In-
haber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber-
tragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, gelrend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte
Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen
eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die
Gesetz= Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenha#ndigen Unterschrift und beigedrucktem
Koöniglichen Insiegel.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 1. Oktober 1866.
(L. S.) Wilhelm.
Frh. v. d. Heyd#. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
(Nr. 6450.) Pro-