Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Provinz Preußen, Negierungsbezirk Königsberg. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Neidenburger Kreises 
Litrr. —ies-se über. Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
—. Thaler . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe in der 
Zeit vroo bisss. resp. odooor 
is und späterhin die Zinsen der vorbenannren Kreis-Obligation 
für das Halbjahr vtor bis ....... .. . . .. mit (in Buchstaben) 
..... ThalernSilbekqtoschenbecder Kreis Kommunalkasse zu Neidenburg. 
Neidenburg, den . . . ... . .. 
Die ständische Kreis-Kommission u die Chausseebauten im 
Neidenburger Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungältig, wenn 
dessen Geldbetrag nicht innerholb vier Jahren, 
vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit 
ab gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, KNegierungebezirk Königeberg. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Neidenburger Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Neidenburger Kreises 
Littr. . . . .. Ar .... uͤber .. . . . Thaler . . . .. Prozent Zinsen 
die . .ie Serie Zinskupons fuͤr die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Neidenburg, nach Maaßgabe der diesfaͤlligen, in der Obli- 
gation enthaltenen Bestimmungen. 
Neidenburg, den een . . . . . .. 18. 
Die ständische Kreis-Kommission für die Chausseebauten im 
Neidenburger Kreise. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der t Koge Lebeinrn Ober Hofbuchdruckerel 
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