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(Nr. 6452.) Privilegium wegen Kreirung einer II. Emission auf jeden Inhaber lautender
Obligationen für die Stadt Charlottenburg, Regierungsbezirks Potsdam,
zum Betrage von 30,000 Thalern. Vom 15. Oktober 1866.
Wi Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem der Magistrat der Stadt Charlottenburg, unter Genehmigung
der Scadtverordneten-Versammlung, darauf angetragen hat, zur Erweiterung
der Anlagen der daselbst bestehenden Gasanstalt und Beleuchtung, außer den
bereits durch Unser Privilegium vom 19. Oktober 1860. kreirten Stadt-Obli-
gationen von 30,000 Thalern, ein ferneres Anlehen von 30,000 Thalern auf-
zunehmen und zu diesem Zwecke weitere, auf jeden Inhaber lautende, mit Zins-
scheinen versehene Stadt-Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in
Gemäßheit des §F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von
Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung auf jeden Inhaber enthalten, durch
gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung von dreißig tausend Thalern Char-
(loftenburger Stadt-Obligationen, welche nach dem anliegenden Schema in
100 Apoints à 100 Thaler und 20 Apoints à 1000 Thalen auszufertigen,
mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger
unkündbar, nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ausloosung oder Ankauf
mit jährlich mindestens anderthalb Prozent der Kapitalschuld, unter Hinzu-
rechnung der durch die Tilgung ersparten Zinsen und der künftigen Ertrags-=
Ueberschüsse der Gasanstalt, innerhalb längstens fünf und dreißig Jahren, von
Zeit der Emission an, zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der - Dritter
Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der
Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des
Staates zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 15. Oktober 1866.
(I. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzen plitz. Gr. zu Eulenburg.
Peo-