Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Schema E. 
Kündbarer Hypothekenbrief 
der 
Pommerschen Bupotheken-Aktienbank 
Littr. .. ... M . ... 
Die Pommersche Hypotheken-Aktienbank verschuldet unter der im g. 23. 
des Statuts verzeichneten Sicherheit dem Inhaber dieses Hypothekenbriefes 
Thaler im 30-Thalerfuße zu...4 Prozent verzinslich. 
Dieser Hypothekenbrief ist sowohl von Seiten des Inhabers, als auch 
von Seiten der Pommerschen Hypotheken-Aktienbank mit sechsmonatlicher Kün- 
digungsfrist, jedoch immer nur zum 2. Januar oder zum 2. Juli, kündbar. 
Das Kündigungsrecht des Inhabers darf nicht vorden 
ausgeübt werden. 
Bei der Kündigung des Hypothekenbriefes Seicens des Inhabers muß 
der Hyppthekenbrief prdsentirt und demnächst Seitens der Gesellschaft die Kün- 
digung auf demselben vermerkt werden. 
Von Seiten der Pommerschen Hypotheken-Aktienbank erfolgt die Kün- 
digung durch die Gesellschaftsblärter. Mit dem Zahlungstermine hört die 
Verzinsung auf. 
Cöslin, den nr7e .. 18. 
Der Präsident des Kuratoriums. Die Haupt-Direktion. 
(Faksimile der Unterschrift.) (Unterschrift zweier Mitglieder der Haupt- 
Direktion.) 
Jobrzang 1866. (Fr. 6454.) 101 Schema F.
	        
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