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(Nr. 6253.) Allerhöchster Erlaß vom 8. Januar 1860., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Ausbau und die Unterhaltung der Kreis-Choufseen:
1) von Tapiau bis zur Labiauer Kreisgrenze bei Wilhelminenhof; 2) von
Wehlau bis zur Gerdauer Kreiegrenze bei Ilmeodorf in der Richtung auf
Muldzen; 3) von Oppen, an der Königsberg-Tilfiter Staatsstraße, bis zur
Labiauer Kreisgrenze in der Richtung auf Gertlauken; 4) von Gubehnen
nach Stampelken.
N. vdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise
Wehlau, Regierungsbezirk Königsberg, beschlossenen chausseemäßigen Ausbau der
Straßen: 1) von Tapiau bis zur Labiauer Kreisgrenze bei Wilhelminenhof;
2) von Wehlau bis zur Gerdauer Kreisgrenze bei Ilmsdorf in der Richtung
auf Muldzen; 3) von Oppen, an der Königsberg-Tilsiter Staatsstraße, bis zur
Labiauer Kreisgrenze in der Richtung auf Gertlauken; 4) von Gubehnen, an
der zu 3. bezeichneken Staatsstraße, nach Stampelken, genehmigt habe, verleihe
Ich hierdurch dem Kreise Wehlau das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau-
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem
Kreise Wehlau gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung
der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Thausseegeld-Tarifs, einschließ-
lich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie
der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Be-
stimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. an-
gehaängten Bestlimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten
Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 8. Januar 1866.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und offentliche Arbeiten.
(Nr. 6254.)