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Provinz Preußen, Negierungebezirk Gumbinnen.
Zins-Kupon
zu der
Kreis-Obligation des Lötzener Kreises
II. Emission
Littr. . . . .. ——i-ie
über Thaler zu fünf Prozent Jinsen
uͤber .. . .. Thaler .. . .. Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe in der
JZeit vom .... .. .. ... is. resp. vom ten ....
.. ... bis .......... . . . .. und spaͤterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis=
Obligation für das Halbjahr v0voo bis. mit
(in Buchstaben) Thalern . . . .. Silbergroschen bei der Kreis-Kommunal-
Kasse zu Lötzen.
Lötzen, den nH 18.
Die ständische Kreis-Kommission für die Chausseebauten im
Lötzener Kreise.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach
der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden
Kalenderjahres ab gerechnet, erhoben wird.
Provinz Preußen, Negierungsbezirk Gumbinnen.
Talon
zur der
Kreis-Obligation des Lötzener Kreises
II. SEmission.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der
Obligation des Lötzener Kreises II. Emission
Litir ———-.- über Thaler à fünf Prozent Zinsen
die ## Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Lötzen nach Maaßgabe der diesfälligen, in der Obligation
enthaltenen Bestimmungen.
Lötzen, den nn 18.
Die ständische Kreis-Kommission für die Chausseebauten im
Lötzener Kreise.
Redigirt im Bürcau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hostbuchdruckerel
(N. v. Decker).