Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königsberg. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Wehlauer Kreises 
uͤber 
...... ThalerzufüanrozentZinsenübet.....·.... Thaler 
..... Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegenn cbessen, Rückgabe in 
der Zeit vom . . ten .. .. . . .. bis ........ ... resp. v ............. 
s.......... und spaͤterhin die Zinsen der vorbeknmen Kreie- Obligation 
für das Halbjahr vom. bis mit (in Buchstaben) Thalern 
.. . .. Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Wehlau. 
Tapian, den n . . . .. 18. 
Die ständische Kreis = Kommission für die Chausseebauten im 
Wehlauer Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Schlusse des Kalenderjahres der Fälligkeit an 
gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, Regierungebezirk Königeberg. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Wehlauer Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Wehlauer Kreises 
Littr M . . . . übeer Thaler à fünf Prozent zinsen 
die . # Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Wehlau, nach Maaßgabe der diesfälligen, in der Obligation 
enthaltenen Bestimmungen. 
Tapiau, den 1uu ... 18. 
Die ständische Kreis = Kommission für die Chausseebauten im 
Wehlauer Kreise. 
  
(Nr. % 6255,. )
	        
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