Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6481.) Bekanntmochung über den Beitritt des Kantons Thurgau zu der von Preutzen 
mit mehreren Kantonen der Schweiz abgeschlossenen Uebereinkunft wegen 
der Kosten der Verpflegung von erkrankten Angehörigen der kontrahirenden 
Theile. Vom 13. Dezember 1866. 
Ur. Bezugnahme auf die mit mehreren Kantonen der Schweiz abgeschlossene 
Uebereinkunft vom 7./13. Januar 1862. wegen der Kosten der Verpflegung von 
erkrankten Angehdrigen der kontrahirenden Theile (Gesetz-Samml. von 1862. 
S. 39.) wird hierdurch bekannt gemacht, daß derselben in Gemäßheit des KF. 4. 
die Regierung des Kantons Thurgau mittelst Erklärung vom 1. De- 
zember d. J. 
beigetreten ist. 
Berlin, den 13. Dezember 1866. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
Im Auftrage: 
v. Thile. 
  
Redigirt im Büreau des Staats= Ministeriums. 
Verlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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