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(Nr. 6494.) Allerhöchster Erlaß vom 19. Dezember 1866., betreffend die Vereinigung des
Postwesens in dem ehemaligen Königreiche Hannover mit dem in den
alten Preußischen Landestheilen.
A. den Bericht des Staatsministeriums vom 16. Dezember d. J. genehmige
Ich, daß mit der vom 1.-Januar 1867. ab stattfindenden Vereinigung des
Postwesens in dem bisherigen Hannoverschen Postbezirke mit dem in den alten
Preußischen Landestheilen an Stelle des bisherigen General-Postdirektoriums
in Hannover eine Ober-Posidirektion daselbst mit den Plichten und Befugnissen
der in Preußen bereits besiehenden gleichartigen Behörden eingerichtet und dem
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten unmittelbar unter-
geordner werde, daß die Bestimmungen des Preußischen internen Portotarifs
und Zeitungsprovisions-Tarifs auf den Austausch zwischen den alten Preußischen
Landestheilen und dem bisherigen Hannoverschen Postbezirk ausgedehnt werden, daß
die der Preußischen Postverwaltung gesetzlich ertheilte Ermächtigung, über ge-
wisse Gegenstände des Versendungs= und Reiseverkehrs im Wege des Regle-
ments die erforderlichen Vorschriften zu treffen, ferner die dem Chef des Preu-
ßischen Postwesens zustehende Befugniß in Ansehung des Portofreiheits-Wesens
und die von der Preußischen Postverwaltung geüble Befugniß zur Ernennung
und Anstellung von Beamten in gleichem Umfange bei der Erweiterung des
Postwesens auch in dem ehemaligen Königreiche Hannover in Anwendung
kommen.
Berlin, den 19. Dezember 1866.
Wilhelm.
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon.
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow.
Gr. zu Eulenburg.
An das Staatsministerium.
(Nr. 6494—0495.) (Nr. 6495.)