Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6494.) Allerhöchster Erlaß vom 19. Dezember 1866., betreffend die Vereinigung des 
Postwesens in dem ehemaligen Königreiche Hannover mit dem in den 
alten Preußischen Landestheilen. 
A. den Bericht des Staatsministeriums vom 16. Dezember d. J. genehmige 
Ich, daß mit der vom 1.-Januar 1867. ab stattfindenden Vereinigung des 
Postwesens in dem bisherigen Hannoverschen Postbezirke mit dem in den alten 
Preußischen Landestheilen an Stelle des bisherigen General-Postdirektoriums 
in Hannover eine Ober-Posidirektion daselbst mit den Plichten und Befugnissen 
der in Preußen bereits besiehenden gleichartigen Behörden eingerichtet und dem 
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten unmittelbar unter- 
geordner werde, daß die Bestimmungen des Preußischen internen Portotarifs 
und Zeitungsprovisions-Tarifs auf den Austausch zwischen den alten Preußischen 
Landestheilen und dem bisherigen Hannoverschen Postbezirk ausgedehnt werden, daß 
die der Preußischen Postverwaltung gesetzlich ertheilte Ermächtigung, über ge- 
wisse Gegenstände des Versendungs= und Reiseverkehrs im Wege des Regle- 
ments die erforderlichen Vorschriften zu treffen, ferner die dem Chef des Preu- 
ßischen Postwesens zustehende Befugniß in Ansehung des Portofreiheits-Wesens 
und die von der Preußischen Postverwaltung geüble Befugniß zur Ernennung 
und Anstellung von Beamten in gleichem Umfange bei der Erweiterung des 
Postwesens auch in dem ehemaligen Königreiche Hannover in Anwendung 
kommen. 
Berlin, den 19. Dezember 1866. 
Wilhelm. 
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon. 
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow. 
Gr. zu Eulenburg. 
An das Staatsministerium. 
(Nr. 6494—0495.) (Nr. 6495.)
	        
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