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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 6.
(Nr. 6259.) Allerhöchster Erlaß vom 15. Januar 1866., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen:
-a) von Witkowo über Mielzyn bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf
Wulka, b) von Gnesen über Zydowo, Gulczewo und Gulczewko bis zur
Kreisgrenze in der Richtung auf Wreschen, und c) von Babiak über
Szczytniki nach Czernicjewo, im Kreise Gnesen des Regierungsbezirks
Bromberg.
N#### Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise
Gnesen, im Regierungsbezirk Bromberg, beabsichtigten chausseemäßigen Ausbau
der Straßen: a) von Witkowo über Mielzyn bis zur Kreisgrenze in der Richtung
auf Wulka, b) von Gnesen über Zydowo, Gulczewo und Gulczewko bis zur
Kreisgrenze in der Richtung auf Wreschen, und c) von Babiak über Szezytniki
nach Czerniejewo genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Gnesen
das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grund-
stücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem Kreise
Gnesen gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der
Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließ-
lich der in demselben enthaltenen Besiimmungen über die Befreiungen, sowie der
sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestim-
mungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch
verlelhen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. an-
gehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten
Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 15. Januar 1866.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Johrgeng 1866. (Nr. 6259—6260.) 9 (Nr. 6260.)
Ausgegeben zu Berlin den 6. März 1866.