Pro-
7 zente.
4 —
12. Cautiont= Instrumente .......................... 15
Alle anderen Verhandlungen über Dienstkautio-
nen, wobei ein öffentliches ntroesse besteht, sind
stempelfrei. .
13. Cessions Unstrumente ........................... 15
Die Cessionen öffentlicher Papiere sind stempelfrei.
14. Codicille .. .. . . .. . .. . . .. ... ..... .... . ..... ... . . . .. 15
15.] Contracte, s. Verträge.
16. Disbersitionen von Todeswegen wie Testamente,
. iese.
17.] Dispositionsscheine der Bankiers und Kaufleute,
wie Schuldverschreibungen, s. diese.
18.| Donationen oder Schenkungen unter Lebendi-
gen, sofern solche durch schriftliche Willenserklärungen
erfolgen, mit Einschluß der remuneratorischen Schen-
kungen, werden wie Erbschaften nach der Verord-
nung, betreffend die Erbschaftsabgabe, versteuert. Der
hiernach zu berechnende Abgabenbetrag ist als Stem-
pel zu der steuerpflichtigen Verhandlung zu ver-
wenden.
19.Eheversprechen, schriftliche .. 15
20.Ehevertriieeeeeeeeen . . .. 2
21. Engagements- Protokolle, wenn sie die Stelle von
rträgen vertreten, wie diese, s. Verträge.
22.Erbfolge-Verträge (Erbverträghh)e .12
23. 1
Eröpachts Verträge, Eins vom Hundert des Werthes
det dadurch vererbpachteten Gegenstandes. Werden
Grundstücke auf Erbzins oder in Erbpacht ausge-
than, so besteht die Summe, von welcher der Stem-
pel bei dieser Veräußerung zu entrichten ist, aus dem
Exbstandsgelde und aus dem Zwanzigfachen der jähr.
lichen Leistung an Zins, Kanon oder anderen beständi-
gen zu Gunsten des Verpächters übernommenen Lasten.
Wenn zwar der erbliche Besitz des Rutzungsrechts
übertragen, aber vorbehalten wird, daß Nriodisch
nach Ablauf einer gewissen Zeit eim neuer Nutzungs-