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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 70.—
(Nr. 6739.) Konzessions-- und Bestätigungs-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer
Eisenbahn von Berlin über Rathenow und Gardelegen nach Lehrte mit
einer Zweigbahn in der Altmark über Salzwedel nach Uelzen, durch die
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft, und einen Nachtrag zum
Statut der letzteren. Vom 12. Juni 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen r.
Nachdem die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft in der General-
versammlung ihrer Aktnamrr #on 18. März 4
a) den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Berlin über Rathenow und
Gardelegen nach Lehrte, und
b) den Bau und Betrieb einer Jweig-Eisenbahn aus der Berlin-CLehrter Bahn
in der Altmark über Salzwedel nach Uelzen,
beide im Mushhlusse an ihre Magdeburg-Wittenbergesche Eisenbahn, beschlossen bro
wollen Wir in Anerkennung der Vortheile, welche diese Bahnen für die Verkehrs-
und allgemeinen Landesinteressen bieten, der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-
gesellschaft zu dieser Erweiterung ihres Unternehmens unter den, in dem beigefügten,
von Uns hierdurch bestätigten Statutnachtrage enthaltenen Bedingungen die landes-
herrliche Genehmigung Frbheilen.
Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesets über die Eisenbahn-Unter-
nehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften, betreffend das
Expropriationsrecht und das Recht zur vorübergehenden Wes fremder
Grundstücke, auf die in Rede stehenden Eisenbahnen Anwendung finden sollen.
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statutnachtrage durch die Gesetz-
Sammlung zu veröfenklihen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
egeben Paris, den 12. Juni 1867.
(L. S.) Wilhelm.
Für den abwesenden
Mmister für Handel 2c.
v. Selchow. Gr. zur Lippe.
Johrgang 1867. (Nr. 6739.) 160 Sie-
Ausgegeben zu Berlin den 3. August 1867.