Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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(Nr. 6742.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung von Beschlüssen über 
Abänderungen der unter dem 13. November 1837. Allerhöchst bestätigten 
Statuten des Theater-Aktienvereins zu Breslau. Vom 12. Juli 1867. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 11. Mai 
d. J. dem von der Generalversammlung des Breslauer Theater-Aktienvereins 
unterm 12. Februar 1866. vereinbarten Zusatze zum F. 26. des unter dem 13. No- 
vember 1837. landesherrlich genehmigten Statuts des Vereins, wie nicht minder 
der von der Generalversammlung der Aktionaire unter dem 19. Juni 1865. be- 
schlossenen anderweiten Fassung der 17. und 18. jenes Statuts die Aller- 
höchste Genehmigung zu ertheilen geruht. 
Der Allerhöchste Erlaß wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung 
zu Breslau bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 12. Juli 1867. 
Der Minister für Handel! Der Justizminister. Der Minister 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Gr. zur Lippe. des Innern. 
Im Auftrage: Im Auftrage: 
Delbrück. v. Klützow. 
  
Berichtigung. 
Im 329. der Strafprozeß- Ordnung für die durch das Gesetz vom 
20. September 1866. und die beiden Gesetze vom 24. Dezember 1866. mit der 
Monarchie vereinigten Landestheile Seite 1008. Zeile 13. ist statt „Anspruches“ 
zu lesen: Ausspruches. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Verlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerel 
(R. v. Decker).
	        
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