Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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Sitzes des letzteren nach Simmern dem Hypothekenbewahrer in Simmern vom 
1. September d. J. übertragen werde. 
Sie, der Finanzminister, werden mit der Ausführung dieses Erlasses, 
welcher durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Ke##h zu bringen ist, 
eauftragt. 
Ems, den 15. Juli 1867. 
(L. S.) Wilhelm. 
Für den Finanzminister: 
v. Mühler. Gr. zur Lippe. 
An den Finanzminister und den Justizminister. 
  
(Nr. 6748.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung einer Abänderung 
des Statuts der unter dem Namen: „Georg von Gieschesche Erben“ be- 
stehenden und in Breslau domizilirenden Bergwerksgesellschaft. Vom 
16. Juli 1867. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 5. Juli 1867. 
die in dem notariellen Protokolle vom 26. September 1866. verlautbarte Ab- 
änderung des F. 32. des durch Allerhöchsten Erlaß vom 18. Mai 1864. be- 
stätigten Statuts der unter dem Namen: „Georg von Gieschesche Erben“ be- 
Hebenden und in Breslau domizilirenden Bergwerksgesellschaft zu genehmigen 
geruht. 
Der Allerhöchste Erlaß nebst der Statutänderung wird durch die Amts- 
bäter der Königlichen Regierungen zu Breslau und Oppeln bekannt gemacht 
werden. 
Berlin, den 16. Juli 1867. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Im Auftrage: 
Delbrück. 
  
Redigirt im Bureau des Stants-Ministeriums. 
  
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofsbuchoruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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