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Publikum mitgetheilt; der Fund ist groß und höchsi interessant,
aber auch die Art, wie ihn der Entdecker hier sogleich in einer
ausführlichen Abhandlung, Uebersicht der Verfassung
des Tempelordens (S. 345— 496), benutzte, ist
des gelehrten, tieseindringenden und kenntnißvollen Forschers
vollkommen würdig. Gewiß freut sich jeder Kenner, daß dieses
wichtige kirchenhistorische Monument einem Manne in die
Hände gefallen, der es sich recht zur Pflicht gemacht zu haben
scheint, auch durch eigene Bearbeitung desselben dem Publikum
zu zeigen, wie würdig er des Glücks einer solchen
Enrdeckung sey. Die Hauodschrift sand sich in der Korsinischen
Bibliothek zu Rom; sie ist ein pergamentener Koder in
Quart, so geschrieben, daß jede Seite zwei Kolumnen hat.
Die Schriftzüge tragen, wie der Herausgeber versschert, alle
Merkmale der letzteren Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts,
und S. 21 wird sehr richtig gezeigt, daß diese ganze Statutensammlung
ungefähr in dem Zeitraum von 1251 bis 1291
emstanden seyn müsse, auch nicht eiwa bloß für diese und
jene einzelne minder bedentende Provinz, sondern für den
Konvent zu Ferusalem selbst gemacht worden, demnach mit
großem Recht als wahres Statutenbuch des ganzen Ordens
anzusehen sey. Es ist also das schaͤtzbarste Dokument zur
Geschichte dieses Ordens, gerade aus den Zeiten, da der Orden
in seinem hoͤchsten Flor und im Genusse aller seiner erworbenen
Reichthuͤmer war. Es ist gerade das Aktenstuͤck,
dessen Entdeckung man wuͤnschen mußte, um viele Fragen,
die bei den neuesten Untersuchungen der Geschichte dieses Ordens
rege geworden, endlich so klar beantworten und entscheiden
zu koͤnnen, daß Keinem mehr ein Zweisel übrig bleiben
kann, der nicht Lust hat, diese Geschichte auf gut Harduinisch
zu behandeln. Zwar sind auch dem Recensenten, einzelne
Spittler's sämmtliche Werte. X. Be. 29