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worden. Im Jahre 1460 halten ihn auch die schleswig--holsteinischen Stände zum Herzog der gleichzeitig
untrennbar miteinander verbundenen Herzogtümer Schleswig-Holstein gewählt. Seildem
standen die Herzogtümer Schleswig--Holstein durch Personalunion in Verbindung mit Dänemark
Indem 1474 Holstein zu einem Reichsfürstentum erhoben wurde, trat der hier herrschende Zweig
des Oldenburger Gesamthauses, Christian I. und seine Nachkommen, in den Reichsfürstenstand,
während der in den Stammlanden herrschende jüngere Zweig bis zu seinem Aussterben 1676 nur
reichsgräflichen Charaster behielt. Innerhalb der alteren mit Dänemark verbundenen Linie Christian
I. kral nuun 1344 eine zweite wichtige Teilung ein. Während die dänische Königswürde bei
dem älteren Sohne Friedrichs l. (1 1533), dem König Christian III. verblicb, kam es in bezug auf
die Herzoglümer 1544 zu einer Teilung zwischen ihm und seinem jüngeren Bruder Herzog Adolf.
Letzterer wurde der Stammvater des Hauses Holstein-Gottorp. Wenn auch die Regierung der Herzogtümer
den königlichen Herzögen und den Gottorpern gemeinsam bleiben und nur eine Teilung
der Revenuen und nicht der Slaatsgewalt eintreten sollte, so erhiell doch der Stammvater des
Hauses Gottorp, Herzog Adolf, in mehreren Querstreisen einen Anteil zur Nutzung sowohl in Schleswig
wie in Holstein. Damit war die Linie Holstein-Gottorp als ein Spezialhaus konstitniort.
Zwischen der älteren königlichen Linie, von der sich übrigens noch eine ganze Reihe jüngerer herzoglicher
Nebenlinien absonderten, und dem Hause Holstein-Gottorp walteten nun in den Herzogtümern
mehr als zweihundert Jahre dauernde Streitigkeiten. Eine Weile schien es beinahe, als solle dic
alte herzogliche Liniec Holstein-Gottorp ihren Besitz in Deutschland überhaupt ganz verlieren. Nicht
nur, daß es wic oben gesagt, bei dem Aussterben der gräflichen Linic in Oldenburg und Delmenhorst
mit dem Tode von Anton Günther (11667) der Krone Dänemark gelang, unter gänzlichem Ausschluß
von Holstein-Gottorp die Stammlande ganz für sich zu erwerben, Holstein-Gottorp wurde
dann auch aus Schleswig von Dänemark herausgedrängt und konnte sich in Holstein nur noch mühsam
mit Hilse des Deutschen Reiches behaupten. Dann aber sticgen gerade die Gottorper auf zu
ungeahntem Glanze, indem nämlich das Haupt ihres altesten Zweiges als Enkel Peters des Großen
von dessen Tochter, der Kaiserin Elisabeth, unter dem Namen Peter III. auf den rusüschen Kaiserthron
berusen wurde (1762), während schon etwa ein Jahrzehnt früher, 1751, ein anderer Verkreter
des Gottorpschen Stammes auf den schwedischen Königsthron gelangt war. Durch diesc einflußreiche
Stellung gelang es den Gottorpern auch in Deutschland ihre Stellung zu konsolidieren, indem
nämlich der Vertreier der gottorpischen Ansprüche in Schleswig-Holstein, der Großfürst und
spätere Kaiser Paul l. von Rußland, oin Urenkel Peters des Großen, den sogen. Dofinilivvertrag
vom 21. Mai und 1. Juni 1773 mit Dänemark schloß. Schon in dem provisorischen Traktate vom
11./22. April 1767 hatte die Kaiserin Katharina für sich und als Vormünderin ihres Sohnes gegen
gewisse Entschädigungen auf den gottorpischen Anteil an Schleswig zugunsten von Dänemark
verzichtet und die Zession des großfürstlichen Anteils an Holstein gegen die Uebertragung der seit
1676 mit Däncmark verbundenen oldenburgischen Stammlande zugesagt. Mündig geworden,
bestätigte der Grosfürst Paul diese Abmachungen in dem vorerwähnien Definilivvertrag, der alsbald
vollzogen wurde. So hatte das Haus Holstein-Gottorp freiwillig ieine Stellung in Schleswig-Holstein
aufgegeben und dafür die alten Grasschaften Oldenburg und Delmenhorst gewonnen.
Der Erwerb geschah von der älteren Linie des Hausos Gotlorp. Hier war nämlich auch 1694 eine
Teilung eingetreten. Die von Friedrich IV. abstammende ältere Linic war, wie gesagt, auf den
russischen Thron gelangt. Die füngere Linie auf Christian August, Bischof von Lübeck (7 1726)
zurückgehend, wurde repräsentiert durch den König Adolf Friedrich von Schweden, der schon in den
Verlrägen von 1719 und 1750 als Kronprinz Dänemark gegenüber auf Schleswig verzichtet und in
den Umtausch von Holstein gewilligt hatte, und durch seine Brüder Friedrich August, Bischof von
Lübeck, und Georg Ludwig. Auch letztere beiden traten dem Austauschvertrage der russischen Gottorper
mit Dänemark vollkommen bei. Denn der fragliche Austaunschvertrag war zu ihren Gunsten
geschlossen, um der jüngeren Linic des Hauses Holstein-Gottorp „zu einem anständigen Etablissement
zu verhelsen". Von dieser jüngeren sogen. bischöflich-lübeckischen Linic erschien natürlich der in
Schweden regierende König Adolf Friedrich samt Nachkommen wohlversorgt, ist doch der schwedische
Thron erst mit dem kinderlosen Tode Karls XIII. 1818 dem Hause Holstein-Gotlorp verloren gegangen.
Die Uebertragung der oldenburgischen Stammlande erfolgte also an den zweiten Verlkreter
der jüngeren Linie, den Bischof Friedrich August von Lübeck. Ihm wurden die Grasschaften übertragen
durch förmliches Zessionsinstrument vom 8./19. Juli 1773. Bei der laiserlichen Bestätigung dieser
Uebertragung unter dem 27. Dezember 1774 wurde die Lehensfolge in die Grasschaften beim Abgange
des Bischofs und seiner Leibeserben auf seinen jüngeren Bruder Georg Ludwig ausgedehnt,
dessen Deszendenz sich auch heute noch im Besitze des Landes besindet. Durch ein koaiserliches
Diplom vom 29. Dezember 1774 wurden die Grasschaften Oldenburg und Delmenhorst zu ecinem