Einrichtung und Ausstattung der Lazarethe. 713
Augenbecken von Zinn oder Fayence (2 in Lazarethen bis zu 200 Kranken,
4 in grösseren; Dauerzeit 10 Jahr
Augenschirme. (Je nach der Grösse des Lazareths 2 bis 30 mit einer Danerzeit
von Jahren.)
Badewannen. (1 von Holz für Lazarethe bis zu 3) Kranken; in grösseren Lasarethen
sind sie von Zink, 2 für Lazarethe bis zu 50, 3 für Lazarethe bis zu 0 Kranken;
4 für grössere Lazarethe; sämmtlich mit einer Dauerzeit von 10 Jahren.) Dieselben
erhalten eine eiförmige Grundform und müssen im Boden 4?/, Fuss lang, in der Mitte
1 Fuss 9 Zoli breit und in den Wänden 2 Fuss hoch sein. Früher wurdon die Badewannen
in der Regel von Kupfer oder von Holz angefertigt. Da das orstgenannte Material
zu theuer, das letztere aber zu vergänglich ist, so sind die künftig abglingi
werdenden kupfernen und hölzernen Badewannen durch solche von möglichst starkem
Zinkblech zu ersetzen. Die Reinigung solcher zinkenen Wannen nach jedesmaligem
Gebrauche wird durch Ausscheuern mit Bast und etwas Asche bewirkt, wodurch auch
das bei Schwefelbädern, oder wenn einzelnen Bädern Säuren zugesetzt werden, vorkommende
Anlaufen des Zinks beseitigt wird. Kleine Lazarethe bis incl. für 30 Krarke,
besonders solche, wo der Transport zinkener Badewannen aus dem nlichsten grösseren
Orte zu kostspielig werden würde, können sich auch fernerhin der hölzernen Badewannen,
welche der grösseren Dauerhaftigkeit wegen von Eichenholz zu fertigen
und mit eisernen Bändern zu versehen sind, bedienen.
Zusatz. (Erlass des Militär-O ts vom 28. März 1862.) Auf
den Antrag des Herrn General-Stabsarztes der Armee etc. hat das Departement genehmigt,
dass ]) den kleinen Lazarethen für 3) und weniger Kranke, welche etatsmlässig
nur mit einer hölzernen Badewanne ausgestattet sind, erforderlichen Falls noch eine
zweite Badewanne zum Gebrauch für die eyphilitischen und Krätzkranken gew
werden . -
Wollene Bettdecken. Für jeden Kranken der Normalkrankenzahl 1'j, Garnituren.
Hierbei wird angenommen, dass, da der Krankenstand sehr selten die Höhe der
Normalzahl erreicht, es im Winter möglich sein werde, den Kranken 2 Decken zu verabreichen.
Sehr abgenutzte Decken, die nicht genügend erwärmen, dürfen nicht in
Gebrauch gegeben werden. Für jede Lagerstelle in den Offcier-Krankenstuben, für
jeden wachthabenden Arzt, den Rechnungsführer und für jeden Polizei-Unterofhcier
2 Decken. Dauerzeit derselben 25 Jahre. Sie müssen 3'j, Ellen lang, 2 Ellen breit,
ohne Naht, und in ganz trockenem Zustande wenigstens 4 Pfd. 6 Lth. schwer sein.
Ferner müssen sie von eben so feiner, weisser Wolle, wie die ertbeilte Normalprobe,
ganz rein von allen Feittheilen und sonstigen Unreinigkeiten, von egalem, nicht
tigem Gespinnst und Gewebe, gleichmässiger Walke, auf der rechten Seite (zur möglichsten
Schonung des Gespinnstes) nicht stärker, aber auch nicht weniger gerauhet,
als die Probe und auf der linken Seite nur aufgestrichen sein.
Neuerdings werden, zufolge Erlasses des Militär-Oekonomie-Departements vom 6. September
1562, Versu che gemacht, wollene Decken nach einer vom Hauptmann Sabel
der Rheinischen Artillerie-Brigade Nr. 8 angegebenen Methode, welche die Deckon zugleich
wasserdicht macht, vor Mottenfrass zu schützen. Die Decken werden zu diesem
Behufe mit einer Lösung von essigsaurer Thonerde getränkt.
Bettlaken. Feine sind für die Oflciere und die wachthabenden Aerzte, ordinäre
für die Kranken (cfr. jedoch $. 125 des Beglements), die Rechnungsführer und die Polizei-Unteroffciere
etatsmässig. An Bettlaken ist eine doppelte Garnitur vorhanden,
die Dauerzeit ist 5 Jahre. Das Material muss reines Linnen sein; zu jedem Laken
werden ? Ellen */, breite weisse Leinwand genommen; jedes ist 3!/, Elle lang und
2 Ellen breit inel. der Nähte
Bettschirme. (l, 2, 3 je nach der Normalkrankenzahl bis 50, 200 und mehr
Kranken, Dauerzeit 8 Jahre)” Sie sind dazu bestimmt, um die Lagerstellen der Sterbenden
gesetzt zu werden.
Für das Garnison-Lazareth in Dauzig sind in Folge eines Öpecial-Antragen mittelst mittelst
Erlasses des Mil.-Oekon.-Depart. vom 7. December 1857 13 dreiflügelige
bewilligt.
Bettstellen von Eisen, für jeden Kranken etc. eine. Dieselben erhalten einen
eichenholzfarbenen Anstrich (kriegsministerieller Erlass vom 29. December 13756.) Abgäugig
werdende hölzerne Bettstellen werden stets durch eiserne ersetzt. Am Kopfende
der Bettstelle, in deren Mitte, ist sowohl an den oberen, als auch an den unteren
Querstab eine eiserne Klammer festzunieten. Diese Klammern dienen zum Einstecken
und Aufrechthalten einer hölzernen Stange, woran die sogenannte Kopftafel gehlingt
wird. Ferner wird am Kopfende der Bettstelle ein schräges Kopfbrett, und am Fussende
ein aufrechtstehendes Fussbrett angebracht, welche mittelst eiserner Haken an die
Querstäbe der Bettstelle befestigt werden. Das Fussbrett erbült an der Aussenseite