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Nebenforderungen zur Perzeption gelangt, und aus dem für dies Grundstück
aufgesammelten Amortisationsfonds nicht gedech werden kann, muß der Ausfall
von dem Sicherheitsfonds übertragen, und daher auch der durch Hypothek nicht
mehr gedeckte und deswegen aus dem Umlauf zurückzuziehende Betrag Neuer
Pfandbriefe durch Zahlung der Valuta aus dem Sicherheitsfonds eingelöset
werden.
e
Quellen.
In den Sicherheitsfonds fließet:
a) das in der Jahreszahlung des Schuldners (§. 16.) enthaltene einhalb
Prozent der Darlehnsschuld (welches außer dem zur Verzinsung der
Pfandbriefe und zur Deckung der Verwaltungskosten bestimmten Betrage
entrichtet wird) während der ersten zehn Jahre des Schuldverhältnisses;
b) es fließen dazu ferner die innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist
nicht erhobenen Pfandbriefzinsen (F. 35.);
c) die nach dreißigjähriger Präskriptionsfrist aufgebotenen und gerichtlich
amortisirten Pfandbriefe und Pfandbrief-Einlösungsvaluten nebst Zinsen
41.);
d) der Zinsgewinn, welchen die Landschaft aus der zinsbaren Belegung
unabgehobener Zinsen und Kapitalien etwa bezieht;
e) endlich wachsen dem Fonds die Zinsen seiner Bestandspfandbriefe zu.
K. 44.
Verwaltung.
Der Fonds wird von der Generallandschafts-Direktion verwaltet. Die
Bestände desselben werden in Neuen Pfandbriefen angelegt und diese durch Kün.
digung nach dem Loose und Baareinlösung nach dem Nennwerthe beschafft. Zu
dem K### wird für jeden Zinstermin, und zwar sieben Monate vor Eintritt
deselben, ein Etat der * erwartenden und anzulegenden Baareinnahmen projektirt,
und der Betrag zur Ausloosung und Aufkündigung eines gleichnamigen Pfand-
briefbetrages gestellt (K. 36.).
Die also in den Sicherheitsfonds gelangten Pfandbriefe bleiben weiterhin
von der Ausloosung ausgeschlossen.
G. 5.
Rechnungslegung.
Die Rechnung über den Sicherheitsfonds wird ganzjährig aufgestellt und
von dem durch drei Meistbetheiligte aus der Zahl der Onlezußgaldsen zu ver-
stärkenden Engeren Ausschusse der Landschaft revidirt und abgenommen. Die
Meistbetheiligten werden von der Generallandschafts-Direktion, und zwar je
Johigang 1807. (Nr. 6937.) 249 einer