Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1905. (71)

 

Gesetz-  und  Verordnungsblatt

für  das  Königreich  Sachsen.

23.  Stück  vom  Jahre  1905.

 

 

 

 

Inhalt:  Nr.  74.  Gesetz,  die  vorläufige  Erhebung  der  Steuern  und  Abgaben  im  Jahre  1906  betr.  S.  243.  —
Nr.  75.  Bekanntmachung,  die  Zusammensetzung  des  Landtagsausschusses  zu  Verwaltung  der  Staatsschulden
  betr.  S.  244.  —  Nr.  76.  Verordnung,  die  Abänderung  einiger  Bestimmungen  über  den  Verkehr
von  Straßenlokomotiven  auf  öffentlichen  Wegen  betr.  S.  245.  —  Nr.  77.  Verordnung  wegen  Veröoffent--lichung
  einer  von  dem  Landtagsausschusse  zu  Verwaltung  der  Staatsschulden  erlassenen  Bekanntmachung,  die
Aufkündigung  des  Restes  der  Königl.  Sächsischen  3½  prozentigen,  früher  4prozentigen  Staatsanleihe  vom  Jahre
1869  betr.  S.  246.

 

Nr.  74.  Gesetz,

die  vorläufige  Erhebung  der  Steuern  und  Abgaben  im  Jahre  1906
betreffend:;

vom  4.  Dezember  1905.

W  #  Friedrich  August,  von  GOISES  Gnaden  König
von  Sachsen  usw.  usw.  usw.

haben  auf  Grund  des  die  Abänderung  einer  Bestimmung  des  Gesetzes  vom  5.  Mai  1851
betreffenden  Gesetzes  vom  27.  November  1860  (G.=  u.  V.-Bl.  S.  176  flg.)  wegen  der
vorläufigen  Erhebung  der  Steuern  und  Abgaben  im  Jahre  1906  mit  Zustimmung
Unserer  getreuen  Stände  beschlossen  und  verordnen  hierdurch  wie  folgt:

Sl.  Im  Jahre  1906  sind,  vorbehältlich  der  Vorschriften  in  Absatz  2,  zu  erheben:

a)  die  Einkommensteuer  mit  den  vollen  gesetzlichen  Beträgen  (Normalsteuer),

60)  die  Grundsteuer  nach  vier  Pfennigen  von  jeder  Steuereinheit,

)  die  Ergänzungssteuer,

d)  die  Steuer  vom  Gewerbebetriebe  im  Umherziehen,

e)  die  Schlachtsteuer,  ingleichen  die  Ubergangsabgabe  von  vereinsländischem  und  die

Verbrauchsabgabe  von  vereinsausländischem  Fleischwerke,
f)  die  Erbschaftssteuer  und
9)  der  Urkundenstempel.

 

Ausgegeben  zu  Dresden  den  18.  Dezember  1905.  43