Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Zwölfter Band. (12)

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war  viel  gekauft,  viel  erworben  und  viel  errungen  worden,
was  alles  Ulrichs  Bruderssohn,  Graf  Friedrich,  da  er
4593  dem  Herzog  Ludwig  folgte,  nie  geradehin  als  succedirender
  Herzog  haͤtte  ausprechen  koͤnnen.  All'  dieses  erworbene  Gut
vermachte  ihm  erst  Herzog  Ludwig.  All'  dieses  erkaufte  und
errungene  Gut  überließ  er  ihm,  wie  eln  freies  Vermächtniß,
nur  bedingsweise,  und  unter  allen  den  Bedingungen,  die  er
diesem  Vermächtnisse  beifügte,  erscheint  auch  nicht  ein  Wort,
daß  das  Vermachte  künftighin  unabsonderbar  zur  untheilbaren
Masse  gehören  sollte.

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Zwar  war  vielleicht  wirklich  Manches,  was  auch  während
  dieser  drei  Regierungen,  wie  unter  den  nachfolgenden
Herzogen,  zu  Wirtemberg  hinzukam,  der  alten  untheilbaren
Masse  könftighin  unabsonderbar  zugewachsen.  Das  alles
aber  hatte  eigentlich  keiner  dieser  Herzoge  erkauft  und  erworben,
  sondern  das  ganze  Land  Wirtemberg  selbst  hatte  so  freiwillig,
  als  jede  Steuer  verwilligt  wird,  Summen  Geldes  zusammengeschossen,
  und  mit  dem  zusammengeschossenen  Gelde
jene  schonen  Stücke  Landes  erworben.  Der  Herzog  schloß
etwa  den  Kontrakt.  Er  selbst  hatte  vielleicht  erst  für  sich  allein
  den  Kauf  gemacht,  und  dann  erst  spärerhin  das  erkaufte
Stück  Landes  seinem  Herzogthume  überlassen.  Er  schoß  vielleicht
  eine  Summe  zu,  weil  er  in  den  neuen,  künftighin  zur
landständischen  Kasse  steuerbaren  Stücken  schöne  Kameral-Einkünfte
  und  schönen  Güterertrag  gewann.  Nun  waren  also
freilich  jene  erkauften  Stücke  Landes  zum  ganzen  Lande  gehbrig.
Nun  hatte  kein  Landesherr  das  Recht,  sie  für  nachgeborene
Minzen  zur  eigenen  Regierung  auszusetzen.  Nun  gehbrten
sie  bloß  dem,  dem  die  große  untheilbare  Ländermasse  gehdren.
sollte.  Die  alte  untheilbare  Masse  hatte  sich  demnach  mit  vielen,
künftighin  unabsonderbaren  Stücken  vermehrt,  obschon