Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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noch  keinen  Anspruch  auf  Freisprechung;  die  Geschworenen
können  ihn  vielmehr,  unter  Freisprechung  bezüglich  der
perjury,  einer  unter  $&  2  strafbaren  Handlung  schuldig  befinden.
  Die  Bestrafung  ist  solchenfalls  dieselbe,  als  wäre
die  Ueberführung  auf  eine  Anklage  wegen  einer  unter  $  2
strafbaren  Handlung  erfolgt.

8  6.  1.  Im  ordentlichen  Anklageverfahren  wegen  perjury,
wegen  Abgabe  oder  wegen  Benutzung  einer  falschen  Erklärung
  braucht  die  Anklageschrift  nur  die  Substanz  der
zur  Last  gelegten,  strafbaren  Handlung  und  ferner  die  Person
  anzugeben,  vor  welcher  die  strafbare  Handlung  begangen
  wurde;  es  bedarf  nicht  der  Anführung  eines  Teils
des  etwaigen  Verfahrens,  in  dessen  Verlaufe  die  strafbare
Handlung  begangen  ist,  noch  der  Anführung  des  Auftrages
oder  der  Kompetenz  derjenigen  Person,  vor  welcher  die
strafbare  Handlung  begangen  wurde.

2.  Im  ordentlichen  Anklageverfahren  wegen  Teilnahme
an  einer  perjury,  an  der  Abgabe  oder  Benutzung  einer  falschen
  Erklärung  braucht,  falls  das  Hauptdelikt  begangen
wurde,  nur  dieses  in  der  Anklageschrift  mit  dem  Bemerken
angeführt  zu  werden,  dass  der  Angeklagte  daran  Teil  genommen
  hat.  Wurde  das  Hauptdelikt  nicht  begangen,  so
genügt  die  Angabe  der  Substanz  der  zur  Last  gelegten
strafbaren  Handlung,  ohne  dass  Punkte  angeführt  zu  werden
brauchen,  welche  in  einer  perjury  betreffenden  Anklageschrift
unerwähnt  bleiben  könnten.

3.  Für  die  Zwecke  einer  Strafverfolgung  wegen  perjury
oder  wegen  Teilnahme  an  derselben  gilt  eine  Person  als
rechtmässig  beeidigt,  falls  ihr  der  geleistete  Eid  von  einer
Person  abgenommen  wurde,  welche  zur  Abnahme  von  Eiden
befugt  ist,  und  falls  der  geleistete  Eid  von  der  letzt  gedachten
  Person  im  gewöhnlichen  Verlaufe  der  Ausübung  ihrer
Befugnisse  abgenommen  ist,  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  das