Mitgliedschaften — Müssiggang. 149
Mitglledschaften s. Vereine.
Mittelspersonen: Erwerb hiedurch. XXXVII, 131.
Mitbaterlchgtt. XXXVIII, 300. XXXiXx, 297,
298, . 345.
Mobilien: als Pertinenzen des Hypothekenobjektes erklärte
haften auch den vor solcher Erklärung eingetragenen.
Gläubigern unbedingt. XXXIV, 129, S.
Innwlin
Mora s. Verzu
Mord und En- XXXIII, 81, 97. Mord und
Raub, ideeller Zusammenhang beider. XXXVIII, 310.
Mordveruch- Walharer XXXVIII, 299. Morvoersuch
mit Gist. XIX, 295.
mMmait Sift. 33., Mord.
Mühle s. Malzmühle.
München: Alluvionen der Isar im Münchener Vurgfrieden,
Eigenthum an denselben. XXXIV, 355.
Münchener Grundbuch: Eigenthumsbeweis durch dasselbe.
XXXI, 152. Die Umschreibung eines Immobile
in demselben bewirkt den Uebergang des vollen Eigenthums.
XXXVI, 73. Ueber Eintragung von Grunddienstbarkeiten
in das Münchener Grundbuch. XL, 122.
S. a. Münchener Stadtrecht.
Münchener Stadtrecht: Uebergang des Eigenthumo
hienach. XXXIX, 58. Für den Erwerb von Realservituten
enthält das Münchener Stadtrecht keine besonderen
Vorschriften. XXXVIII, 109. Ueber die Voraussetzungen
des häuslichen Zusammenwohuens der Ehegatten bei Beerbung
nach dem in München geltenden Privilegium
Albertinum. XXXVII, 188. Das Recht, den Ablösungspreis
für die Kommunmauer von dem bauenden
Nachbar zu fordern, hängt — von den besonderen Verträgen
mit letzterem abgesehen — mit dem Miteigenthum
an der Kommunmauer zusammen und ist, bevor der Anbau
erfolgt, nicht für sich übertragbar. XXXV, 310.
S. a. Münchener Grundbuch.
Mündel: Erziehung desselben. Bestimmungen hieüber nach
Mainzer Landr. II, 48.
Mündelgüter: Beschwerung derselben durch Genehmigung
von Schulden des Bevormundeten. XXXIX, 188. Veräußerungen
von Mündelgütern. XXXIX, 188. Ungesetzliche
Veräußerung von solchen durch den Vormund.
Ueber die Nothwendigkeit spezieller Genehmigung derselben
bch der Pflegschaftscntlassung nach bayer. K. XXXVI,
Müssiggang: Begriff. XXXVIII, 336.