Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XXI bis XL. (41a)

Mitgliedschaften  —  Müssiggang.  149

Mitglledschaften  s.  Vereine.

Mittelspersonen:  Erwerb  hiedurch.  XXXVII,  131.

Mitbaterlchgtt.  XXXVIII,  300.  XXXiXx,  297,
298,  .  345.

Mobilien:  als  Pertinenzen  des  Hypothekenobjektes  erklärte
  haften  auch  den  vor  solcher  Erklärung  eingetragenen.
Gläubigern  unbedingt.  XXXIV,  129,  S.
Innwlin

Mora  s.  Verzu

Mord  und  En-  XXXIII,  81,  97.  Mord  und
Raub,  ideeller  Zusammenhang  beider.  XXXVIII,  310.
Mordveruch-  Walharer  XXXVIII,  299.  Morvoersuch
mit  Gist.  XIX,  295.

mMmait  Sift.  33.,  Mord.

Mühle  s.  Malzmühle.

München:  Alluvionen  der  Isar  im  Münchener  Vurgfrieden,
Eigenthum  an  denselben.  XXXIV,  355.

Münchener  Grundbuch:  Eigenthumsbeweis  durch  dasselbe.
  XXXI,  152.  Die  Umschreibung  eines  Immobile
in  demselben  bewirkt  den  Uebergang  des  vollen  Eigenthums.
  XXXVI,  73.  Ueber  Eintragung  von  Grunddienstbarkeiten
  in  das  Münchener  Grundbuch.  XL,  122.
S.  a.  Münchener  Stadtrecht.

Münchener  Stadtrecht:  Uebergang  des  Eigenthumo
hienach.  XXXIX,  58.  Für  den  Erwerb  von  Realservituten
  enthält  das  Münchener  Stadtrecht  keine  besonderen
Vorschriften.  XXXVIII,  109.  Ueber  die  Voraussetzungen
des  häuslichen  Zusammenwohuens  der  Ehegatten  bei  Beerbung
  nach  dem  in  München  geltenden  Privilegium
Albertinum.  XXXVII,  188.  Das  Recht,  den  Ablösungspreis
  für  die  Kommunmauer  von  dem  bauenden
Nachbar  zu  fordern,  hängt  —  von  den  besonderen  Verträgen
  mit  letzterem  abgesehen  —  mit  dem  Miteigenthum
an  der  Kommunmauer  zusammen  und  ist,  bevor  der  Anbau
  erfolgt,  nicht  für  sich  übertragbar.  XXXV,  310.
S.  a.  Münchener  Grundbuch.

Mündel:  Erziehung  desselben.  Bestimmungen  hieüber  nach
Mainzer  Landr.  II,  48.

Mündelgüter:  Beschwerung  derselben  durch  Genehmigung
von  Schulden  des  Bevormundeten.  XXXIX,  188.  Veräußerungen
  von  Mündelgütern.  XXXIX,  188.  Ungesetzliche
  Veräußerung  von  solchen  durch  den  Vormund.
Ueber  die  Nothwendigkeit  spezieller  Genehmigung  derselben
bch  der  Pflegschaftscntlassung  nach  bayer.  K.  XXXVI,

Müssiggang:  Begriff.  XXXVIII,  336.