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Bekanntmachungen.
(Die Kompetenz= Verhälenisse der Ministerial=Steuer=
und Domänen-Sektion betreffend.)
Ministerium der Finanzen.
An die königliche Steuer: und Domänen-Sektion
des geheimen Finanz-Ministeriums
gelangen häufig Berichte der Amts-Behörden,
und Eingaben der Parteien über
Gegenstände, welche theils überhaupt nicht
zu ihrem Geschäfts-Kreise gehdren, theils
aber nur aus besonderm Auftrage des Ministeriums
von ihr zu behandeln sind. Um
diese den Geschäftsgang störende Unordnung
abzuhalten, wird hiemit erimnert, daß an die
erwähnte Sektion nur die Berichte und Vorstelungen
1) ber die Rechtsstreite des Finanz-Vermögens;
a) über Appellationen von den Erkenntnissen
erster Instanz, über Maurkontraventionen;
3) uͤber das Stempelwesen;
4) uͤber den Aufschlag auf Malz, inlaͤndischen
Wein, Brantwein, Meth, und
Fleisch;
5) über das Landbauwesen der Kreise;
6) über die provisorische Steuer-Rektifikation;
7) über das Ausstandwesen;
8) über Retardaten der ehemaligen baierischen
Provinzial-Haupt:= Kasse;
)vedüber Verwaltungs-Gegenstände der Johanniter-Ordens=
Güter, in der vorgeschriebenen
Form zu richten sind, wobei
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sich von selbst versteht, daß nirgends die
erste Instanz übergangen werden darf.
München den s. Februar 1871.
CDie Appellarion in Joll= und Maut-Gegenständen
betreffend.)
Ministerium der Finanzen.
Auf Befehl Seiner Majestär des Königs.
Ungeachtet der klaren Bestimmungen
des organischen Edikts vom 7. Okkober 1810
(57. Stück des Regierungsblatts) die Appellation
in Zoll= und Maut-Defraudationen
betreffend, fahren doch noch
einige Parteien fort, mit ihren Appellations-Gesuchen
dieser Art bei der General=Zoll=
und Maut-Direktion statt bei der hiezu
bestellten Steuer= und Domänen-Sektion
Unsers geheimen Finanz-Ministeriums einzukoemmen.
Da nun hiedurch nur Geschäfts= Aufenthalt
sich ergiebt, so wird senes organische
Eeikt hier neuerdings in Erinnerung gebracht
sohin wiederholt allergnädigst befehlen, mit
allen dergleichen Appellations-Gesuchen vom
18. Oktober verflossenen Jahres anfangend
(in so fern die Fatalien der Appellarion nicht
bereits verstrichen sind,) an erwähnte kbnigliche
Steuer: und Domänen-Sektion ausschliessend
sich zu wenden.
Munchen den 8. Februnar 1811.
Graf von Montgelas.
Durch den Minlster
der General-Sekretär
G. Geiger.