114 Anhang.
Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung wegen
Geldforderungen.
Ohne Rücksicht auf die Verschuldungsgrenze können
jedoch solche Sicherungshypotheken eingetragen
werden, wenn die Forderung schon vor der Gintragung
der Verschuldungsgrenze gegen den Eigentümer,
auf dessen Antrag sie erfolgt ist, bestanden hat
und die Eintragung der Sicherungshypothek binnen
drei Jahren nach der Eintragung der Verschuldungsgrenze
oder falls die Forderung erst später fällig geworden
ist, binnen drei Jahren nach dem Eintritte
der Fälligkeit beantragt wird.
Art. 11.
Bei der Feststellung der Zulässigkeit der Belastung
kommt eine Hppothek mit dem Kapital- oder Höchstbetrag,
eine Grundschuld mit dem Kapitalbetrag, eine
Rentenschuld mit dem Betrage der Ablösungssumme,
eine Geldrente mit dem 25fachen Jahresbetrag und,
wenn der Gesamtbetrag der Rentenleistungen geringer
ist, mit diesem Betrage zur Anrechnung.
Bedingte Rechte sind wie unbedingte, Widersprüche
oder Vormerkungen sind wie die durch sie zu sichernden
Rechte zu behandeln.
Ein Recht, mit dem noch ein anderes Grundstück
belastet ist oder belastet werden soll, ist zu seinem
vollen Betrag anzurechnen.
Vorgehende Rechte anderer als der im Abs. 1 bezeichneten
Art bleiben außer Betracht.
Art. 12.
Die Verschuldungsgrenze fällt weg:
1. wen das Grundstück im Zwangswege versteigert
wird,