Contents : Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

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Eine  dritte  Gattung  ständischer  Versammlungen  bildeten  die
Prädeliberationen  und  Präconsultationen,  indem  einzelne
Stände  früher  einberufen  wurden,  um  noch  vor  der  Eröffnung  des
Landtags  über  einige  Puncte  vorläufig  zu  berathschlagen.  Dies
geschah  beispielsweise  unmittelbar  vor  Abhaltung  des  Landtags  von
1763,  als  die  Regierung  einige  Stände  —  13  von  der  Ritterschaft
und  14  von  den  Städten  —  nach  Dresden  berief,  um  mit  denselben
  im  Voraus  über  einige  Punkte  zu  berathschlagen;  die  damaligen
  Praeconsultationes  dauerten  vom  11.  Mai  bis  2.  Juni
1763.  Ein  zweites  Beispiel  liegt  aus  dem  Jahre  1817  vor,  als
die  vier  Kreisvorsitzenden  Stände,  die  Oberlausitzischen  Landesältesten
  und  Deputirte  aus  den  Städten  Leipzig,  Dresden  und
Bautzen,  auf  Erfordern,  vor  dem  Landtage  zusammenkamen,  um
mit  dem  Erbmarschall-Amts-Verweser  über  die  neu  einzurichtende
Sitzordnung  zu  berathschlagen.

In  älterer  Zeit  bildeten  eine  solche  dritte  Gattung  ständischer
Versammlungen  die  sogenannten  Deputationstage,  welche,  unsern
Forschungen  nach,  keineswegs  als  eo  ipso  identisch  mit  den  Prädeliberationen
  und  Präconsultationen  zu  nehmen  sind.  Dieselben
bestanden  aus  einer  kleineren  Anzahl  für  eine  bestimmte  Verhandlung
  erwählter  Stände.  Ein  solcher  Deputationstag  ward  1680
in  Meißen  abgehalten  und  bestand  aus  20  Personen  der  Ritterschaft
  und  den  Vertretern  der  sieben  Kreisstädte.  Er  war  muthmaßlich
  wegen  der  damals  Sachsen  heimsuchenden  Pest  veranlaßt,
welche  eine  der  Zahl  nach  möglichst  beschränkte  Berufung  von
Ständen  rathsam  erscheinen  ließ.  In  dem  betreffenden  Ausschreiben

war  den  Deputirten  befohlen,  sich  von  ihren  Ständen  hinlängliche
Vollmacht  zu  Bewilligungen  geben  zu  lassen.“)

*)  Die  Städte  gaben  der  Kreisstadt  Vollmacht,  wobei  sich  der
nachstehende  Vorgang  zutrug,  welchen  Hausmann  a.  a.  O.  1.  Theil,
S.  66  fg.  berichtet  und  den  wir  erwähnen  als  Beweis  dafür,  wie
umständlich  sich  schon  in  dieser  Zeit  die  Formalitäten  gestaltet  hatten.
Herzog  Christian  von  Sachsen-Merseburg,  der  sehr  eifersüchtig  auf