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Eine dritte Gattung ständischer Versammlungen bildeten die
Prädeliberationen und Präconsultationen, indem einzelne
Stände früher einberufen wurden, um noch vor der Eröffnung des
Landtags über einige Puncte vorläufig zu berathschlagen. Dies
geschah beispielsweise unmittelbar vor Abhaltung des Landtags von
1763, als die Regierung einige Stände — 13 von der Ritterschaft
und 14 von den Städten — nach Dresden berief, um mit denselben
im Voraus über einige Punkte zu berathschlagen; die damaligen
Praeconsultationes dauerten vom 11. Mai bis 2. Juni
1763. Ein zweites Beispiel liegt aus dem Jahre 1817 vor, als
die vier Kreisvorsitzenden Stände, die Oberlausitzischen Landesältesten
und Deputirte aus den Städten Leipzig, Dresden und
Bautzen, auf Erfordern, vor dem Landtage zusammenkamen, um
mit dem Erbmarschall-Amts-Verweser über die neu einzurichtende
Sitzordnung zu berathschlagen.
In älterer Zeit bildeten eine solche dritte Gattung ständischer
Versammlungen die sogenannten Deputationstage, welche, unsern
Forschungen nach, keineswegs als eo ipso identisch mit den Prädeliberationen
und Präconsultationen zu nehmen sind. Dieselben
bestanden aus einer kleineren Anzahl für eine bestimmte Verhandlung
erwählter Stände. Ein solcher Deputationstag ward 1680
in Meißen abgehalten und bestand aus 20 Personen der Ritterschaft
und den Vertretern der sieben Kreisstädte. Er war muthmaßlich
wegen der damals Sachsen heimsuchenden Pest veranlaßt,
welche eine der Zahl nach möglichst beschränkte Berufung von
Ständen rathsam erscheinen ließ. In dem betreffenden Ausschreiben
war den Deputirten befohlen, sich von ihren Ständen hinlängliche
Vollmacht zu Bewilligungen geben zu lassen.“)
*) Die Städte gaben der Kreisstadt Vollmacht, wobei sich der
nachstehende Vorgang zutrug, welchen Hausmann a. a. O. 1. Theil,
S. 66 fg. berichtet und den wir erwähnen als Beweis dafür, wie
umständlich sich schon in dieser Zeit die Formalitäten gestaltet hatten.
Herzog Christian von Sachsen-Merseburg, der sehr eifersüchtig auf